Baukindergeld

Leider sind die Fördermittel rund um das Baukindergeld ausgeschöpft und es können keine weiteren Anträge für ein Eigenheim mehr gestellt werden. Allerdings gibt es einige Alternativen, die wir in unserem Ratgeber gerne vorstellen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Baukindergeld?

Mit Baukindergeld ist eine Leistung der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau gemeint, welche nicht zurückgezahlt werden muss. Familien, die bauen oder Wohneigentum erwerben, werden vom Staat mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt. 2018 wurde im Rahmen des Koalitionsvertrages aus Union und SPD das Baukindergeld beschlossen. Es sollte den Kauf oder den Bau von Immobilien erleichtern. Im Grunde handelt es sich beim Baukindergeld um eine Art Eigenheimzulage, die in dieser Form bereits 2006 abgeschafft wurde. Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des KfW-Programms 424 beantragt. Pro Kind ist so ein Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr möglich. Über den Zeitraum von 10 Jahren sind das immerhin 12.000 Euro. Je mehr Kinder im Haushalt leben, umso höher fällt der Zuschuss aus. Mehr als 350.000 Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende haben Baukindergeld beantragt und somit ein „Geschenk“ vom Staat erhalten.

Die Förderung des Baukindergeldes ist jedoch zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Wer konnte Baukindergeld beantragen?

Der Baukindergeldantrag konnte von Ehepartnern mit Kindern und Alleinerziehenden gestellt werden, die zum ersten Mal eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebte, für das Kindergeld ausgezahlt wurde. Als Förderzeitraum galt der 1. Januar 2018 bis Ende März 2021.

Welche Voraussetzungen galten für Baukindergeld?

  • Im Förderzeitraum zwischen dem 01.01.2018 und März 2021 wurde ein Kaufvertrag für ein Eigenheim oder eine Wohnung unterschrieben bzw. für den Bau eines Hauses. In diesem Zeitraum wurde eine Baugenehmigung erteilt oder der Bau wurde begonnen.

  • Kauf oder Bau sind abgeschlossen und der Antragsteller ist selbst vor maximal 6 Monaten in die Immobilie eingezogen.

  • Im Haushalt lebte mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld ausgezahlt wurde.

  • Das versteuernde Einkommen des Haushalts lag im vorletzten und vorvorletzten Jahr unter der Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind im Haushalt. Für jedes weitere Kind stieg die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

  • Antragsteller war nicht Eigentümer einer zweiten Wohnimmobilie innerhalb von Deutschland.

  • Der Antrag musste bis Ende 2023 gestellt werden.

Eine Immobilie zum ersten Mal erwerben

Es konnten keine Fördermittel beantragt werden, wenn Antragsteller bereits im Besitz eines Hauses oder einer Wohnung waren bzw. wenn der Partner eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekam, auf die ein Nießbrauchrecht bestand. Die KfW zahlte Baukindergeld nur aus, wenn zum ersten Mal eine Immobilie erworben oder gebaut wurde. War der Kaufpreis für das Eigenheim niedriger als der Baukindergeldzuschuss, konnte ebenfalls kein Zuschuss beantragt werden.

Einkommen darf nicht zu hoch sein

Eine wichtige Rolle für die Förderung spielte auch das Haushaltseinkommen. Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, durfte das zu versteuernde Einkommen pro Jahr 75.000 Euro nicht überschreiten. Dazu wurde ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind gerechnet. Für eine Familie mit Kind bedeutete dies, ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro. Bei Familien mit 2 Kindern lag die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro, da auch hier ein weiterer Freibetrag von 15.000 Euro hinzukam.

Zu beachten galt, dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfallen konnte als das Bruttoeinkommen. Grund hierfür war der Kinderfreibetrag. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen in den Jahren davor war, konnte im Steuerbescheid abgelesen werden.

Einkommensgrenzen

Folgende Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen für Baukindergeld: