Baukosten

Ein eigenes Haus zu bauen ist der Traum von vielen. Schnell wird mit der Planung des Eigenheims begonnen und Bauherren stellen sich dann die Frage, was das Traumhaus am Ende wirklich kostet. Selbst wenn ein Teil der Kosten gut überschaubar ist, kann nicht eindeutig gesagt werden, welche Baukosten am Ende zusammenkommen. Viele Faktoren bestimmen die Baukosten. Es beginnt schon mit dem Quadratmeterpreis für das Baugrundstück, geht über den Haustyp bis zur Hausausstattung inklusive aller Sonderwünsche.  Mit dem folgenden Ratgeber möchten wir die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantworten und Tipps geben.

Inhaltsverzeichnis

Aus welchen Positionen setzen sich Baukosten zusammen?

Zum Hausbau gehören nicht nur die Baukosten, sondern auch die Baunebenkosten wie Steuern, Honorare für den Architekten und vieles mehr. Die Baukosten oder auch Bauwerkskosten werden nach DIN 276 geregelt und teilen sich in sieben unterschiedliche Kategorien auf. Wir haben uns gemäß der DIN 276 der Kategorien näher angeschaut.

Grundstückskosten

Damit der Traum vom Eigenheim Realität wird, muss zuerst ein passendes Grundstück gefunden werden. Die Kosten für ein baureifes Grundstück unterscheiden sich stark von Region und Bundesland. Aktuell müssen Baufamilien mit Grundstückskosten von 50 bis 1.300 Euro pro qm rechnen. Im bundesweiten Durchschnitt liegen die Kosten pro Quadratmeter bei 200 Euro. Somit machen die Kosten für das Grundstück den größten Teil der Baukosten aus.

Bei den Kosten für das Grundstück dürfen die Erwerbsnebenkosten mit rund 15 % nicht in Vergessenheit geraten. Zu diesen Erwerbsnebenkosten zählen Kosten für den Notar, die Grunderwerbssteuer und eine eventuell anfallende Maklerprovision. Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 % des Grundstücks-Kaufpreises. Für den Notar muss mit 0,5 bis 1,5 % des Kaufpreises an Kosten gerechnet werden. Die Kosten für den Makler bewegen sich zwischen 0 und 7,14 % des Kaufpreises. Des Weiteren fallen Kosten für die Erschließung für das Grundstück an. Dazu zählen neben den Straßenbaukosten auch die Kosten für die Herstellung von Entwässerung sowie Beleuchtung, Kanalisation und der Anschluss an die zentrale Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. In der Regel handelt es sich hier um 20 bis 30 Euro pro Quadratmeter Grundfläche. Muss das Grundstück im Rahmen einer Herrichtung vor dem Hausbau noch vorbereitet werden, da Bäume gefällt und alte Gebäude entfernt werden müssen, fallen hier zusätzlich Kosten an.

Die kompletten Kaufnebenkosten müssen zum Kaufpreis des Grundstücks addiert werden, um so die exakten Kosten für das Grundstück zu ermitteln.

Planungskosten

Der größte Teil der Planungskosten muss für den Architekten eingeplant werden. Das Honorar des Architekten ist frei verhandelbar, orientiert sich in der Regel an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Wird der Architekt für den vollen Leistungsumfang und für einen Entwurf mit mittlerer Komplexität engagiert, müssen Bauherren mit rund 15 % der reinen Baukosten rechnen.

Ist dagegen ein Generalunternehmen für den Hausbau verantwortlich und errichtet das Eigenheim schlüsselfertig, sind die Planungskosten im Baupreis enthalten, sofern eigene Architekten zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der Planungsphase muss das Grundstück meistens ausgemessen werden. Zusätzlich wird sehr oft ein Bodengutachten erstellt. Hierfür muss im Schnitt mit 0,5 % der Baukosten gerechnet werden. Möchte der Bauherr zur Finanzierung einen Kredit bei der KfW-Bank beantragen, muss er zusätzlich einen Energieberater engagieren. Je nach Aufwand und Umfang der einzelnen Leistungen fallen für die zusätzlichen Experten Summen im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich an, welche ebenfalls Teil der Baukosten sind.

Versicherungen

Jeder Hausbau ist mit Risiken verbunden, weshalb Bauherren zwingend diverse Versicherungen abschließen müssen, welche oftmals auch Bedingung für die Finanzierung sind.  Dazu zählen Versicherungen gegen Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Feuer während der Bauphasen des Hausbaus.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt ein, wenn es zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommt, welche im Zusammenhang mit der Baustelle stehen. Für Schäden am Gebäude selbst ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Letztendlich tritt die Feuerrohbauversicherung für alle f