Ihr individuelles Fertighaus von Büdenbender Hausbau

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist ein staatliches Förderinstrument zur Unterstützung des Erwerbs oder Baus von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie wurde als steuerliche Vergünstigung konzipiert und galt über viele Jahre als eines der wichtigsten Programme zur Wohnungsbau-Förderung in Deutschland. Das Konzept basiert auf der finanziellen Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern durch eine Zulage, die über einen definierten Förderzeitraum ausgezahlt wird. Obwohl die klassische Form der Eigenheimzulage ausgelaufen ist, prägt sie weiterhin aktuelle Fördermechanismen wie Baukindergeld und moderne Zuschussprogramme für Wohneigentum.

Kurzdefinition:
Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung für die Herstellung oder Anschaffung selbstgenutzter Wohnobjekte, deren Auszahlung an Einkommensgrenzen, Objektvoraussetzungen und einen festen Förderzeitraum gebunden ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtige im Überblick

  • Die Eigenheimzulage war im Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) geregelt.

  • Anspruchsberechtigt waren Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die bestimmte Einkunftsgrenzen nicht überschritten.

  • Gefördert wurden Neubauten, Altbauten und Anschaffungskosten von Wohneigentum.

  • Die Förderung setzte eine Antragstellung beim Finanzamt voraus.

  • Nachfolgerprogramme wie Baukindergeld orientieren sich in Struktur und Zielsetzung an der früheren Eigenheimzulage.

Hintergrund und Geschichte der Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war eines der bedeutendsten Förderinstrumente für selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland. Sie sollte den Erwerb von Immobilien erleichtern, den Wohnungsbau stärken und Haushalten mit mittleren Einkommen Zugang zu Eigentum ermöglichen. Die Förderung basierte auf dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), das ab 1996 eine einheitliche Regelung für Neubauten und Anschaffungen schuf.

Historische Entwicklung

Die Zulage wurde als Reaktion auf Wohnraummangel und zur Unterstützung von Haushalten bei der Anschaffung von Immobilieneigentum eingeführt. Sie ersetzte frühere Modelle wie die steuerliche Eigenheimförderung nach § 10e EStG und fasste Fördermechanismen in einem zentralen Gesetz zusammen.

Zeitlicher Überblick:

  • 1996: Einführung der Eigenheimzulage im EigZulG

  • 1996–2005: Förderung für Neubauten, Altbauten und Herstellungsmaßnahmen

  • 2006: Abschaffung der Eigenheimzulage für neue Anträge aufgrund hoher Kosten für den Bundeshaushalt

  • Bestehende Fälle: Weiterzahlung der Zulage für laufende Förderzeiträume nach altem Recht

Rolle im deutschen Förderwesen

Die Eigenheimzulage ist bis heute prägend für Förderinstrumente im Wohnungsbau. Programme wie das Baukindergeld und modernisierte Zuschüsse orientieren sich in Struktur und Zweck am ehemaligen Fördermodell.

Wesentliche Erkenntnisse aus der damaligen Förderung:

  • Hohe Bedeutung für Familien und Haushalte mit mittleren Einkommen

  • Starker Anreiz für Neubauten und Modernisierungen

  • Relevanz für regionale Wohnungsmärkte und kommunale Entwicklung

Arten von Eigenheimzulagen: Förderprogramme und ihre Unterschiede

Der Begriff „Eigenheimzulage“ umfasst heute verschiedene Förderinstrumente, die sich aus dem ursprünglichen Gesetz entwickelt oder davon inspirieren lassen. Während die klassische Eigenheimzulage nicht mehr beantragt werden kann, existieren moderne Förderprogramme, die ähnliche Ziele verfolgen: Unterstützung beim Erwerb, der Herstellung oder dem Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich Voraussetzungen, Förderhöhe und Zielgruppen.

Klassische Eigenheimzulage und ihre Kriterien

Die frühere Eigenheimzulage war eine jährliche staatliche Zulage für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie. Der Fördergrundbetrag wurde über mehrere Jahre ausgezahlt und orientierte sich an der Bemessungsgrundlage des Objekts.

Zentrale Kriterien der klassischen Eigenheimzulage:

  • Anspruch nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

  • Förderfähig: Neubauten, Altbauten, Erwerb von Wohnungen, Herstellungskosten

  • Förderzeitraum: 8 Jahre

  • Objektverbrauch: Förderung nur für ein Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums

  • Einkunftsgrenze: abhängig vom Einkommen des Haushalts

  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zwingend erforderlich

Die Eigenheimzulage wurde auf Basis von Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Genossenschaftsanteilen berechnet.

Sonderformen wie Wohnriester oder Baukindergeld

Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage entwickelten sich Alternativen, die weiterhin den Erwerb von Wohneigentum fördern.

Wohnriester („förderbegünstigte Altersvorsorge für Wohnzwecke“)

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge, die zur Finanzierung selbstgenutzter Immobilien genutzt werden kann

  • Zulagen und Steuervorteile abhängig von Einkommen und Kinderzahl

  • Zweckbindung: Nutzung zu Wohnzwecken erforderlich

Baukindergeld

  • Nachfolger der Eigenheimzulage für Familien mit mindestens einem Kind

  • Auszahlung über mehrere Jahre als direkte Zuschussleistung

  • Grundlage: Haushalt, Kind, Einkommen und Kaufvertrag innerhalb des Förderzeitraums

Vergleich moderner Förderarten:

Förderart
Zielgruppe
Art der Förderung
Bemessungsgrundlage
Wohnriester
Erwerbstätige
Zulagen + Steuerbonus
Altersvorsorge-Einzahlungen
Baukindergeld
Familien mit Kind
Jährliche Zuschüsse
Pro Kind und Jahr
KfW-Programme
Breite Zielgruppe
Kredite + Zuschüsse
Energieeffizienz / Baukosten

Die heutigen Förderprogramme greifen damit zentrale Prinzipien der klassischen Eigenheimzulage auf, verfolgen jedoch teils unterschiedliche Förderlogiken.

Berechnung der Zulage: Wie wird sie ermittelt?

Die Berechnung der Eigenheimzulage orientierte sich an klar definierten Bemessungsgrundlagen, die im Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) festgelegt waren. Die Höhe der Förderung ergab sich aus den anerkannten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurde über einen festen Förderzeitraum ausgezahlt. Die Berechnung folgte festen Regeln, die sowohl Einkommensgrenzen als auch Objektvoraussetzungen berücksichtigten.

Grundprinzip der Berechnung

Die Zulage wurde durch Anwendung eines Fördersatzes auf die Bemessungsgrundlage des begünstigten Objekts ermittelt. Diese Bemessungsgrundlage ergab sich aus den nachgewiesenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich eventueller Abzüge oder Höchstgrenzen.

Die Bemessungsgrundlage ist der anrechenbare Betrag der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, der der Berechnung der jährlichen Zulage zugrunde liegt.

Zentrale Parameter:

  • Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

  • Fördergrundbetrag pro Jahr

  • Kinderzulage zusätzlich zum Grundbetrag

  • Maximal förderfähiges Objekt (Objektverbrauch)

  • Förderzeitraum: 8 Jahre

Komponenten der Förderung

1. Fördergrundbetrag
Der Grundbetrag war ein fester jährlicher Betrag, der über acht Jahre gezahlt wurde.

2. Kinderzulage
Für jedes im Haushalt lebende Kind wurde ein zusätzlicher jährlicher Betrag gewährt.
Die Kinderzulage erhöhte die Gesamtförderung erheblich.

3. Objektverbrauch
Das Gesetz sah vor, dass pro steuerpflichtiger Person nur ein Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums gefördert werden konnte.

Beispielhafte Berechnungsstruktur

Komponente
Beschreibung
Bemessungsgrundlage
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
Fördersatz
Gesetzlich festgelegter Prozentsatz
Grundbetrag
Jährlicher Basisbetrag
Kinderzulage
Zusatzbetrag pro Kind
Förderzeitraum
8 Jahre

Relevante Einflussfaktoren

  • Einkommen des Haushalts (Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG)

  • Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung

  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt

  • Ehegatten- oder Lebenspartnerregelungen

Die Berechnung war streng gesetzlich geregelt und ließ keine abweichenden Vereinbarungen zu.

Beantragung der Eigenheimzulage: Prozess und erforderliche Unterlagen

Die Beantragung der Eigenheimzulage erfolgte beim zuständigen Finanzamt und war an klare Fristen, Dokumentationspflichten und formale Voraussetzungen gebunden. Der Antrag musste innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums nach Anschaffung oder Herstellung eines förderfähigen Objekts gestellt werden. Das Verfahren war standardisiert und erforderte den Nachweis aller relevanten Daten zum Objekt, zum Haushalt und zu den Einkünften.

Schritte zum Einreichen eines Antrags

Der Antrag wurde mittels Formularen gemäß Eigenheimzulagengesetz beim Finanzamt eingereicht. Die Antragstellung musste innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgen.

Typische Prozessschritte:

  1. Ermittlung der Förderfähigkeit (Objekt, Nutzung, Jahr der Anschaffung)

  2. Sammlung aller relevanten Unterlagen zur Immobilie und zu den Einkünften

  3. Ausfüllen des Antragsformulars gemäß § 11 EigZulG

  4. Übermittlung an das Finanzamt innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen

  5. Prüfung durch das Finanzamt und Festsetzung der Zulage

  6. Jährliche Auszahlung über den gesamten Förderzeitraum

Notwendige Dokumente und Formulare

Für die Feststellung des Anspruchs waren vollständige Nachweise über Objekt, Nutzung und Einkünfte erforderlich. Die Angaben mussten eindeutig und prüfbar sein.

Erforderliche Dokumente:

  • Kaufvertrag oder Bauvertrag (Nachweis von Anschaffung oder Herstellung)

  • Bauantrag oder Baugenehmigung (bei Neubauten)

  • Nachweis der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Angaben zu Kindern für die Kinderzulage

  • Einkommensnachweise zur Feststellung der Einkommensgrenzen

  • Nachweise über Herstellungskosten, Rechnungen oder Zahlungsbelege

Die Antragstellung erforderte vollständige Unterlagen, da fehlende Dokumente zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen konnten.

Relevante gesetzliche Grundlagen

Die Beantragung basierte vollständig auf dem Eigenheimzulagengesetz. Der maßgebliche Paragraph für die Antragstellung war § 11 EigZulG, der den Zeitpunkt, die Form und die Fristen regelte.

Eigenheimzulage und Steuervorteile

Die Eigenheimzulage war eine steuerliche Förderung, die im Einkommensteuerrecht verankert war und Haushalten finanzielle Vorteile beim Erwerb oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims bot. Die Zulage wurde nicht als Steuerermäßigung, sondern als eigenständige staatliche Leistung im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes gewährt und über die Einkommensteuerveranlagung ausgezahlt.

Steuerliche Einordnung der Eigenheimzulage

Die Zulage wurde als jährlicher Zuschuss gewährt, der über die Einkommensteuerveranlagung abgewickelt wurde. Grundlage dafür war das EigZulG, nicht das klassische Einkommensteuerrecht des EStG.

Zentrale steuerliche Merkmale:

  • Auszahlung über die Einkommensteuerfestsetzung

  • Einfluss auf die Einkommensteuerzahlung des Haushalts

  • Keine direkte Reduzierung der Einkommensteuerschuld, sondern Zuschussmodell

  • Berücksichtigung von Kinderzulagen im steuerlichen Förderrahmen

Relevante Paragrafen und Definitionen

Einkunftsgrenze (§ 5 EigZulG):
Legte fest, bis zu welchem Haushaltsjahreseinkommen Anspruch auf die Zulage bestand.

Förderzeitraum (§ 3 EigZulG):
Bestimmte die achtjährige Dauer der jährlichen Auszahlung.

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 EigZulG):
Voraussetzung für die Anerkennung eines Objekts als förderbegünstigt.

Zusammenspiel von Zulage und Steuerrecht

Die Eigenheimzulage war nicht als Bestandteil des EStG, sondern als ergänzendes Förderinstrument konzipiert. Dennoch stand sie in engem Zusammenhang mit steuerlichen Regelungen wie:

  • Einkünfteermittlung

  • Haushaltszugehörigkeit von Kindern

  • Festsetzung von Einkommensteuer nach Abgabe der Steuererklärung

Steuerliche Aspekte spielten auch bei Nachfolgeprogrammen eine wichtige Rolle, etwa beim Wohnriester, bei dem Steuervergünstigungen zentral sind.

Eigenheimzulage Nachfolger – Baukindergeld

Nach dem Auslaufen der klassischen Eigenheimzulage gilt das Baukindergeld als wichtigster funktionaler Nachfolger. Es orientiert sich in Struktur, Zielsetzung und Förderungshöhe an der früheren Zulage, ist jedoch ausschließlich für Haushalte mit Kindern vorgesehen. Die Leistung wurde als direkter Zuschuss ausgestaltet und unterstützte Familien gezielt beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.

Grundprinzip des Baukindergelds

Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien, die Wohneigentum erwerben oder bauen und mindestens ein Kind im Haushalt haben. Die Förderung wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt.

Wesentliche Merkmale:

  • Auszahlung als jährlicher Zuschuss pro Kind

  • Anspruch abhängig von Einkommen, Haushalt und Kaufdatum

  • Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken verpflichtend

  • Förderung für Neubauten und Bestandsimmobilien möglich

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Mindestens ein zum Haushalt gehörendes Kind

  • Einhaltung der Einkommensgrenze

  • Erwerb oder Bau innerhalb des jeweiligen Förderzeitraums

  • Nachweis eines unterschriebenen Kaufvertrags oder Bauantrags

  • Antragstellung innerhalb der vorgegebenen Frist

Bemessung der Förderung

Die Höhe des Zuschusses war pro Kind und Jahr festgelegt und wurde über zehn Jahre gewährt. Dadurch ergaben sich erhebliche Entlastungen für Familien, insbesondere bei Neubauten und klassischen Einfamilienhäusern.

Bedeutung als Nachfolger der Eigenheimzulage

Das Baukindergeld übernahm zentrale Funktionen der früheren Eigenheimzulage:

  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

  • Stärkung von Familien beim Erwerb einer Immobilie

  • Unterstützung bei Anschaffungs- und Herstellungskosten

Es gilt als wichtiges Instrument der Wohneigentumspolitik, ist jedoch – wie frühere Förderprogramme – an Förderzeiträume und Haushaltsmittel gebunden.

Welche Förderungen gibt es beim Hausbau aktuell?

Aktuelle Förderprogramme für den Hausbau konzentrieren sich auf Energieeffizienz, Klimaschutz und den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Die modernen Förderinstrumente ersetzen frühere Zuschüsse wie die Eigenheimzulage, verfolgen aber weiterhin das Ziel, Haushalte beim Bau oder Erwerb einer Immobilie zu entlasten.

KfW-Wohneigentumsprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude.

Relevante Programme:

  • KfW 300 – Klimafreundlicher Neubau (KFN): Förderung energieeffizienter Neubauten mit reduzierten CO₂-Emissionen

  • KfW 297 / 298 – Wohngebäude Effizienzhaus: Kredite für Effizienzhäuser mit NH-Klasse oder QNG-Nachweis

Landesförderungen

Viele Bundesländer bieten ergänzende Förderprogramme, darunter:

  • Zuschüsse für energiesparende Neubauten

  • Förderkredite für Familien

  • Programme für nachhaltige Baumaterialien

Ein Beispiel ist die Förderung der Bayernlabo (Bayern), die Haushalte beim Wohneigentumserwerb unterstützt.

Regionale Fördermodelle

Kommunen fördern den Neubau über:

  • Grundstücksverbilligungen

  • Zuschüsse für Familien

  • Bauflächenprogramme

Förderungen für nachhaltige Baustoffe

Programme unterstützen zunehmend:

  • Holzbau und ressourcenschonende Konstruktionen

  • Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

  • Gebäudestandards mit niedrigen Lebenszyklusemissionen

Die heutigen Förderstrukturen setzen damit einen deutlichen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz.

Gibt es eine Förderung für den Umbau?

Umbauten und Modernisierungen werden durch verschiedene Programme gefördert, insbesondere wenn sie der energetischen Sanierung, der Barrierereduzierung oder der CO₂-Einsparung dienen. Die frühere Eigenheimzulage beinhaltete teilweise auch Herstellungskosten bei Modernisierungen, moderne Förderprogramme knüpfen jedoch stärker an Energie- und Klimaschutzziele an.

Energetische Sanierungsförderung

Die wichtigsten Programme werden über die KfW und das BAFA gewährt. Sie fördern Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs oder zur Umstellung auf effiziente Heizsysteme.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle

  • Erneuerung von Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpen)

  • Optimierung der Gebäudehülle und Luftdichtheit

Barrierefreier Umbau

Förderprogramme unterstützen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität innerhalb eines Hauses, etwa:

  • Treppenlifte

  • Bodengleiche Duschen

  • Barrierearme Grundrissanpassungen

Regionale und kommunale Zuschüsse

Viele Bundesländer und Kommunen fördern:

  • Gebäudesanierungen

  • Brandschutzmaßnahmen

  • Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung

Diese Programme sind nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich nach Haushalt, Region und Fördertopf.

Steuerliche Vorteile

Energetische Umbauten können alternativ auch steuerlich geltend gemacht werden (§ 35c EStG). Die Steuerermäßigung ersetzt zwar keine klassische Eigenheimzulage, stellt aber eine moderne Form staatlicher Unterstützung dar.

Welche Förderungen gibt es beim Hauskauf aktuell?

Der Hauskauf wird durch staatliche Programme unterstützt, die den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern sollen. Obwohl die klassische Eigenheimzulage abgeschafft wurde, existieren heute unterschiedliche Kredit- und Zuschussprogramme, die ähnliche Förderziele verfolgen.

Bundesweite Programme

KfW-Förderung für Wohneigentum
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für den Erwerb von Wohnraum. Besonders relevant ist:

  • KfW-Programm 300 (KFN) für klimafreundliche Gebäude: Förderung energieeffizienter Neubauten, die auch beim Kauf eines nachhaltig errichteten Hauses greift.

BayernLabo und Landeskredite
Einige Bundesländer – wie Bayern über die Bayernlabo – unterstützen Haushalte beim Erwerb von Wohneigentum durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse.

Regionale Förderprogramme

Kommunen und Landkreise bieten ergänzende Anreize:

  • Zuschüsse für Familien mit Kindern

  • Förderungen beim Erwerb von Bestandsimmobilien

  • Vergünstigte Erbpachtmodelle oder Grundstücke

Diese Förderungen variieren je nach Haushaltsgröße, Einkommen und Objektart.

Förderungen für energetische Gebäudestandards beim Kauf

Der Kauf eines energieeffizienten Hauses wird über KfW-Programme unterstützt, sofern das Gebäude spezielle Standards erfüllt. Dazu gehören Effizienzhäuser oder Häuser mit Nachhaltigkeitsnachweis (QNG).

Förderfähige Kriterien:

  • Geringer Primärenergiebedarf

  • Hochwertige Dämmung

  • Effiziente Heiz- und Lüftungssysteme

Spezielle Förderinstrumente für Familien

Obwohl das Baukindergeld ausgelaufen ist, existieren in einigen Regionen Nachfolgeprogramme oder Familienförderkredite, die strukturell an das Baukindergeld angelehnt sind.

Gibt es eine Smart Home Förderung?

Smart-Home-Technologien werden gefördert, wenn sie zur Energieeinsparung, Sicherheit oder Barrierefreiheit beitragen. Eine eigenständige Smart Home Förderung als bundesweites Programm existiert derzeit nicht, jedoch werden einzelne Systeme und Maßnahmen im Rahmen anderer Förderprogramme unterstützt.

Förderungen im Bereich Energieeffizienz

Automatisierte Steuerungen können im Rahmen der KfW- und BAFA-Programme förderfähig sein, wenn sie zur Energieeinsparung oder Effizienzverbesserung beitragen.

Beispiele förderbarer Smart-Home-Komponenten:

  • Intelligente Heizungsregelungen

  • Verbrauchsoptimierte Lüftungssysteme

  • Automatisierte Verschattung zur Reduzierung des Kühlbedarfs

  • Energiemanagementsysteme in Verbindung mit Photovoltaik

Förderungen für Sicherheit und Barrierefreiheit

Programme zur Barrierereduzierung oder Wohnraumanpassung können Smart-Home-Lösungen einschließen, darunter:

  • Automatische Türöffner

  • Smarte Alarm- oder Notrufsysteme

  • Beleuchtungssteuerungen zur Sturzprävention

Regionale und kommunale Programme

Einige Kommunen fördern Smart-Home-Systeme im Rahmen von:

  • Umwelt- und Klimaschutzförderungen

  • Digitalisierungsprogrammen

  • Förderungen für altersgerechtes Wohnen

Da diese Programme lokal unterschiedlich ausgestaltet sind, gelten jeweils eigene Anforderungen und Budgets.

Steuerliche Vorteile

Intelligente Energiesteuerungen können über energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG) steuerlich begünstigt sein, wenn sie zur Optimierung des Energieverbrauchs beitragen.

Fazit

Die Eigenheimzulage war über viele Jahre ein zentrales Förderinstrument zur Unterstützung des Erwerbs und der Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum. Ihre Struktur aus Grundbetrag, Kinderzulage, Einkommensgrenzen und einem festgelegten Förderzeitraum prägte das deutsche Fördersystem nachhaltig. Anspruchsberechtigte, darunter auch Ehegatten mit gemeinsam genutzter Wohnung, profitierten im Rahmen der früheren Eigenheimzulage zudem von der Einbeziehung bestimmter Genossenschaftsanteile gemäß den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Satzes.

Obwohl die klassische Eigenheimzulage nicht mehr verfügbar ist, wirken ihre Grundprinzipien in modernen Förderprogrammen wie Baukindergeld, Wohnriester oder energieeffizienten KfW-Zuschüssen weiter.

Aktuelle Fördermodelle konzentrieren sich auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Unterstützung von Familienhaushalten. Förderungen für Hausbau, Umbau, Hauskauf und Smart-Home-Technologien greifen verschiedene Zielsetzungen auf und ersetzen die frühere Eigenheimzulage durch spezialisierte Programme.

Die heutige Förderlandschaft ist vielfältig, kombiniert Zuschüsse, steuerliche Begünstigungen und zinsgünstige Kredite und stellt damit eine moderne Weiterentwicklung der historischen Eigenheimförderung dar.

Artikel teilen

Matthias Büdenbender
Matthias Büdenbender Unterschrift

Autor: Matthias Büdenbender

Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
Energieeffizient, Förderfähig und Prozessoptimiert, in kompromissloser Qualität und mit Festpreisgarantie!

Unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen












    Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, dass die im Rahmen einer Internet-Nutzung erhobenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung und Kommunikation zwischen mir und der Büdenbender Hausbau GmbH verwendet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail an info@buedenbender-hausbau.de. Wir verwenden Ihre Daten für die Zusendung von Informationsmaterial und unseres Newsletters. Wir werden Sie gegebenenfalls zur Terminvereinbarung im Zusammenhang mit dem Hausbau kontaktieren.



    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner