Ihr individuelles Fertighaus von Büdenbender Hausbau
Der Begriff Flur hat zwei vollkommen unterschiedliche Bedeutungen. Mit Flur kann sowohl der Verbindungsraum in einem Haus gemeint sein als auch ein offenes Stück Fläche in der Landschaft. Aber auch ein Teil der Gemarkung bzw. die Flächeneinheit im Kataster wird als Flur bezeichnet. Der folgende Artikel befasst sich ausschließlich mit dem Flur in der Landschaft.
Definition einer Flur: Gemeint ist damit ein Teil einer Gemarkung, die zu einer Gemeinde gehört.
Die Eigentümer einer Flur: Die Grundstücke innerhalb einer Flur können sowohl bebaut als auch unbebaut sein und befinden sich im Besitz einer natürlichen oder einer juristischen Person.
Flurstücke verpachten: Viele Flurstücke werden verpachtet und landwirtschaftlich genutzt. Das Pachtjahr beginnt dabei stets am 1.10. und endet am 30.9. eines Jahres.
Flur ist ein sehr alter Begriff, welcher ursprünglich für die gesamte Landschaft stand. Im Laufe der Jahre hat sich seine Bedeutung gewandelt. Zu Anfang wurde mit dem Flur die Abgrenzung zum Wald, also einem offenen Gelände beschrieben. Erst später stand der Begriff für den landwirtschaftlich genutzten Boden.
Rechtliche Definition – Beim Flur handelt es sich um eine übergeordnete Einheit, welche in der Regel aus mehreren Flurstücken besteht. Das einzelne Flurstück kann sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Für die Vermessung und die Registrierung von Grundstücken dient es als rechtlicher Bezugspunkt.
Flurnummer im Grundbuch – Damit ein Flurstück im Liegenschaftskataster oder im Grundbuchauszug gefunden wird, bekommt es eine Flurstücknummer. Durch diese Flurnummer ist eine eindeutige Zuordnung möglich. Flure werden immer fortlaufend bezeichnet. Die Flurnummer besteht aus bis zu fünf Ziffern.
Nutzungsmöglichkeiten – Baurechtlich handelt es sich bei einer Flur um Freiland, welches in der Vergangenheit als Synonym für die Landschaft stand. Heute handelt es sich dagegen mehr um ein offenes Gelände, welches für die Landwirtschaft, zur Bebauung oder für den Naturschutz genutzt werden kann.
Flurbereinigung – Im Zuge der nachhaltigen Landentwicklung unterstützt die Flurbereinigung die Land- und Forstwirtschaft. Dabei geht es um mehr Verbesserung für die Arbeits- und Produktionsbedingungen. Die Ideen dahinter sind, dass die landwirtschaftlichen sowie die außer landwirtschaftlichen Interessen koordiniert werden sollen, sodass auch öffentliche Belange berücksichtigt werden können.
Flurstücke und Katasterwesen: Der einzige flächendeckende Nachweis über Flurstücke ist das Liegenschaftskataster. Dort werden Angaben zu den Flurstücken, ihrer Grenzen sowie zur Bebauung gemacht. Die Flurstücke im Katasteramt werden anhand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) geführt.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Nutzung und Verwaltung von Flurstücken wird im Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz, VermKatG) geregelt.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne: Der Bebauungsplan enthält eine detaillierte und rechtsverbindliche Vorschrift für bestimmte Baugebiete. Im Gegensatz dazu steht der Flächennutzungsplan für eine langfristige und behördenverbindliche Planungsvorlage, welche für die komplette Gemeinde Gültigkeit hat.
Erschließung von Flurstücken: Um ein Flurstück für ein Bauvorhaben zu erschließen, müssen einige wichtige Punkte geregelt werden. Zum einen muss es Zufahrtswege zum Flurstück geben und zum anderen muss eine Kanalisation vorhanden sein. Die Stromversorgung spielt dabei ebenfalls eine wichtige Rolle.
Kosten und Finanzierung: An öffentlichen Erschließungskosten muss für den Anschluss an das Stromnetz mit ca. 2.000 bis 3.000 Euro gerechnet werden. Der Anschluss an das Wassernetz ist mit 2.000 bis 5.000 Euro zu kalkulieren. Des Weiteren kommen Kosten von rund 2.000 Euro für den Anschluss an die Gasleitung hinzu. Die Erschließungskosten sind in der Regel vom jeweiligen Bauherr an die Kommune zu zahlen und gehören zu den Baunebenkosten. Allerdings können Grundstückseigentümer bei der Erschließung ganz oder teilweise von staatlichen Förderungen profitieren.
Landwirtschaftliche Nutzung: Flurstücke werden häufig als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Zum einen können darauf Feldfrüchte angebaut werden und zum anderen können Tiere die Flächen als Weide nutzen.
Private und gewerbliche Nutzung: Für die gewerbliche Nutzung kommen Büroflächen, Parkhäuser, Gastronomie, Lagerräume und vieles mehr in Betracht. Bei der privaten Nutzung geht es in erster Linie um Zufahrten, Vorgärten, Stellplätze und nicht öffentliche Spielplätze.
Pacht und Verpachtung: In der Regel werden Flurstücke verpachtet, wenn diese nicht selbst genutzt werden sollen. In der Landwirtschaft beginnt das Pachtjahr immer am 1.10. und endet am 30.9. eines jeden Jahres. Der Pächter hat das Recht, die Pachtflächen komplett abzuernten.
Kauf und Verkauf von Flurstücken: Sobald ein Flurstück gekauft bzw. verkauft wurde, tritt der neue Eigentümer in die bestehenden Pachtverträge ein und übernimmt somit alle Rechte und Pflichten eines Verpächters. Dies bedeutet, ein bestehender Vertrag wird fortgeführt. Grundsätzlich muss der Kauf bzw. Verkauf eines Flurstücks notariell beurkundet und in das Grundbuch eingetragen werden.
Erbrecht und Flurstücke: In Deutschland gibt es kein einheitlich geregeltes Erbrecht für Flurstücke sowie die darauf befindlichen Betriebe. Je nach Bundesland wird unterschieden zwischen Höfeordnung, landesrechtliches Anerbengesetz sowie Landgüterrecht gemäß BGB.
Steuerliche Aspekte: Sowohl beim Kauf als auch beim Erbe von Flurstücken müssen in der Folge Grundsteuer sowie weitere steuerliche Abgaben gezahlt werden. Zusätzlich zahlen Käufer eine Grunderwerbssteuer und Erben müssen eine Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen.
Bei der Flur handelt es sich um einen Teil einer Gemarkung. Hierbei werden die Grundstücke einer Gemeinde zusammengefasst. Weder der Name der Flur noch der Gemarkung ist in der Regel mit dem Namen der Gemeinde identisch.
Grundsätzlich ist die Flur eine übergeordnete Einheit, welche aus mehreren Flurstücken besteht. Bei einem Flurstück handelt es sich demnach um eine abgegrenzte Fläche innerhalb einer Flur.
Ein Flur ist eine größere, zusammenhängende Fläche innerhalb einer Gemarkung, während ein Flurstück die kleinste buchungseinheit im Kataster darstellt. Ein Flur besteht somit aus mehreren Flurstücken, die durch Flurstücksgrenzen voneinander abgegrenzt sind.
Die Flurstücksnummer ist in der Flurkarte sowie im Kataster eingetragen. Diese Informationen kannst du beim zuständigen Vermessungsamt oder Bauamt anfordern. Die Lage der Immobilie wird anhand dieser Nummer eindeutig identifiziert.
Die Flurkarte stellt die genaue Lage und Abgrenzung von Flurstücken dar. Sie wird bei Bauanträgen benötigt, um sicherzustellen, dass die geplante Immobilie innerhalb der zulässigen Flurstücksgrenzen errichtet wird. Sie dient zudem als Nachweis für die offizielle Erfassung der Erdoberfläche.
Soll ein Flurstück als Fluchtweg genutzt werden, müssen baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört, dass der Fluchtweg auf der Flurkarte verzeichnet ist und keine Hindernisse auf der Erdoberfläche bestehen, die eine sichere Nutzung verhindern könnten.
Ja, aber die Umsetzung neuer Ideen zur Nutzung eines Flurstücks hängt von den geltenden Vorschriften ab. Zum Beispiel müssen Änderungen im Kataster erfasst werden, wenn das Flurstück von landwirtschaftlicher Nutzung in eine gewerbliche oder private Immobilie umgewandelt werden soll.
Im Kataster wird jedes Flurstück als eigenständige Buchungseinheit geführt. Diese Eintragung umfasst die Flurstücksnummer, Flurstücksgrenzen und Angaben zur Lage. Änderungen wie Teilungen oder Zusammenführungen von Flurstücken müssen dort offiziell erfasst werden.
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Autor: Matthias Büdenbender
Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
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