buedenbender-objektbau-logo

Baukindergeld

Leider sind die Fördermittel rund um das Baukindergeld ausgeschöpft und es können keine weiteren Anträge für ein Eigenheim mehr gestellt werden. Allerdings gibt es einige Alternativen, die wir in unserem Ratgeber gerne vorstellen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Baukindergeld?

Mit Baukindergeld ist eine Leistung der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau gemeint, welche nicht zurückgezahlt werden muss. Familien, die bauen oder Wohneigentum erwerben, werden vom Staat mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt. 2018 wurde im Rahmen des Koalitionsvertrages aus Union und SPD das Baukindergeld beschlossen. Es sollte den Kauf oder den Bau von Immobilien erleichtern. Im Grunde handelt es sich beim Baukindergeld um eine Art Eigenheimzulage, die in dieser Form bereits 2006 abgeschafft wurde. Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des KfW-Programms 424 beantragt. Pro Kind ist so ein Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr möglich. Über den Zeitraum von 10 Jahren sind das immerhin 12.000 Euro. Je mehr Kinder im Haushalt leben, umso höher fällt der Zuschuss aus. Mehr als 350.000 Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende haben Baukindergeld beantragt und somit ein „Geschenk“ vom Staat erhalten.

Die Förderung des Baukindergeldes ist jedoch zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Wer konnte Baukindergeld beantragen?

Der Baukindergeldantrag konnte von Ehepartnern mit Kindern und Alleinerziehenden gestellt werden, die zum ersten Mal eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebte, für das Kindergeld ausgezahlt wurde. Als Förderzeitraum galt der 1. Januar 2018 bis Ende März 2021.

Welche Voraussetzungen galten für Baukindergeld?

  • Im Förderzeitraum zwischen dem 01.01.2018 und März 2021 wurde ein Kaufvertrag für ein Eigenheim oder eine Wohnung unterschrieben bzw. für den Bau eines Hauses. In diesem Zeitraum wurde eine Baugenehmigung erteilt oder der Bau wurde begonnen.

  • Kauf oder Bau sind abgeschlossen und der Antragsteller ist selbst vor maximal 6 Monaten in die Immobilie eingezogen.

  • Im Haushalt lebte mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld ausgezahlt wurde.

  • Das versteuernde Einkommen des Haushalts lag im vorletzten und vorvorletzten Jahr unter der Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind im Haushalt. Für jedes weitere Kind stieg die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

  • Antragsteller war nicht Eigentümer einer zweiten Wohnimmobilie innerhalb von Deutschland.

  • Der Antrag musste bis Ende 2023 gestellt werden.

Eine Immobilie zum ersten Mal erwerben

Es konnten keine Fördermittel beantragt werden, wenn Antragsteller bereits im Besitz eines Hauses oder einer Wohnung waren bzw. wenn der Partner eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekam, auf die ein Nießbrauchrecht bestand. Die KfW zahlte Baukindergeld nur aus, wenn zum ersten Mal eine Immobilie erworben oder gebaut wurde. War der Kaufpreis für das Eigenheim niedriger als der Baukindergeldzuschuss, konnte ebenfalls kein Zuschuss beantragt werden.

Einkommen darf nicht zu hoch sein

Eine wichtige Rolle für die Förderung spielte auch das Haushaltseinkommen. Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, durfte das zu versteuernde Einkommen pro Jahr 75.000 Euro nicht überschreiten. Dazu wurde ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind gerechnet. Für eine Familie mit Kind bedeutete dies, ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro. Bei Familien mit 2 Kindern lag die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro, da auch hier ein weiterer Freibetrag von 15.000 Euro hinzukam.

Zu beachten galt, dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfallen konnte als das Bruttoeinkommen. Grund hierfür war der Kinderfreibetrag. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen in den Jahren davor war, konnte im Steuerbescheid abgelesen werden.

Einkommensgrenzen

Folgende Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen für Baukindergeld:

Kinder
max. Einkommen
Baukindergeld jhr.
Baukindergeld gesamt
1
90.000 Euro
1.200 Euro
12.000 Euro
2
105.000 Euro
2.400 Euro
24.000 Euro
3
120.000 Euro
3.600 Euro
36.000 Euro
4
135.000 Euro
4.800 Euro
48.000 Euro

Um das Haushaltseinkommen zu berechnen, nutzte die KfW das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Wer also im November 2020 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt hatte, der musste als Berechnungsgrundlage für das Durchschnittseinkommen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2018 und 2017 vorlegen.

Als steuerliche Einkünfte zählen:

  • Bruttogehalt

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Einkünfte aus einer haupt- und nebenberuflichen Selbstständigkeit

Neben den üblichen Werbungs- und Betriebskosten konnten die nachfolgenden Aufwendungen abgezogen werden:

  • Sonderausgaben wie Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und weitere Versicherungsausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen

  • außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- und Pflegekosten, der behindertengerechte Umbau der Wohnung

  • Kinderfreibeträge in Euro pro Kind

  • Weitere Freibeträge

Für wen lohnte sich Baukindergeld?

Nach wie vor galt, ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen musste man sich leisten können, auch wenn es kein Baukindergeld gab. Durch Aussicht auf den staatlichen Zuschuss wurde der Bau oder Kauf attraktiver. Leider waren schon damals die Immobilienpreise in den Großstädten so hoch, dass die Förderung nicht einmal ansatzweise ausreichte, um Baunebenkosten wie zum Beispiel Notarkosten oder Maklergebühren zu decken.

Antragsteller in ländlichen Regionen hatten deutlich mehr vom Baukindergeld. Teilweise konnten damit die Baunebenkosten gezahlt werden.

Wie konnte ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden?

Baukindergeld beantragen konnte man, wenn online im KfW-Zuschussportal ein entsprechender Antrag gestellt wurde, sobald der Einzug in die eigenen vier Wände abgeschlossen war. Als Nachweis galt die amtliche Meldebescheinigung. Spätestens 6 Monate nach dem amtlichen Einzug musste der Antrag zur Förderung beim KfW Zuschussportal gestellt sein.

Im Folgenden die einzelnen Schritte kurz erläutert:

Antrag online stellen

Waren die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt, konnte bis spätestens 31.12.2023 der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Dies funktionierte nur online über das KfW-Zuschussportal.

Für alle Anträge galt eine Frist von 6 Monaten. Dies bedeutet nachdem Einzug mit Kind oder mehreren Kindern in die neue Immobilie. Wurde vorher die Wohnung als Mieter genutzt und dann gekauft, gilt das Datum der Unterzeichnung auf dem Kaufvertrag.

Antragsbestätigung

Nachdem der Antrag auf Förderungen bei der KfW eingegangen war, erhielten Antragsteller von dort eine Antragsbestätigung.

Identifizierung

Sobald Antragsteller den Antragseingang erhielten, mussten sie ihre Identität entweder per Video-Identifizierung oder mittels des Postident-Verfahrens der Deutschen Post nachweisen, um in den Genuss der Förderkredite zu kommen.

Nachweis

Innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der KfW-Antragsbestätigung musste die Einhaltung der Bedingungen zu den Förderungen nachgewiesen werden. Dazu wurden folgende Nachweise benötigt:

  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragseingang des Antragstellers und wenn vorhanden von denen im Haushalt lebenden Personen.

  • Meldebestätigungen – Damit wurde die Selbstnutzung nachgewiesen, denn die Förderung galt nur für Immobilien, die als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wurden. Beim Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie reichten nach der Antragstellung eine Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung des Sachverhaltes als Nachweise. Weitere Nachweise waren, dass das Geburtsdatum der Kinder angegeben werden musste.

  • Grundbuchauszug – hierin musste die Adresse des Wohneigentums ausgewiesen sein. Lag ein Grundbucheintrag aufgrund eines Eigentümerwechsels noch nicht vor, konnten die Nachweise mit einer Auflassungsvormerkung erfolgen.

  • Grundsätzlich war die KfW berechtigt, weitere Dokumente wie zum Beispiel den notariellen Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung oder Bauanzeige als Nachweis anzufordern.

Wie viel Baukindergeld war möglich?

Die Höhe der Förderung durch Baukindergeld von der KfW war abhängig von der Größe der Familie. Pro kindergeldberechtigtem Kind, das im Haushalt lebte, war die Auszahlung des Baukindergeldes zehn Jahre lang mit 1.200 Euro pro Jahr möglich. Dies bedeutet, pro Kind waren dies 12.000 Euro. Anspruchsberechtigte Familien mit zwei Kindern erhielten insgesamt 24.000 Euro, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt waren.

Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern konnten sich über ein höheres Baukindergeld freuen. Der Freistaat hat Familien und Alleinerziehenden anstatt der 1.200 Euro satte 300 Euro, also insgesamt 1.500 Euro jährlich ausgezahlt. Das Bayerische Baukindergeld Plus konnte damals bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo) beantragt werden. Der Antrag konnte allerdings erst gestellt werden, nachdem die KfW das reguläre Baukindergeld genehmigt hatte. Bereits zum 31.12.2020 ist das Bayerische Baukindergeld Plus ausgelaufen.

Es gab nie einen Rechtsanspruch auf das bundesweite Baukindergeld oder auf das Bayerische Baukindergeld Plus, denn es wurde nur solange gezahlt, wie Mittel vorhanden waren.

Wie erfolgte die Auszahlung?

Das Baukindergeld durch die KfW wurde jährlich in Raten ausgezahlt. Sobald die KfW die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben wurde, erfolgte die Zahlung der ersten Rate. Antragsteller erhielten eine Mitteilung, zu welchem Datum die Erstzahlung erfolgen sollte. Das Baukindergeld wurde daraufhin in den Folgejahren immer zum gleichen Termin ausgezahlt.

Wie sollte das Baukindergeld am besten genutzt werden?

Baukindergeld wurde nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in jährlichen Raten. Wichtig war auch, dass das Baukindergeld erst beantragt werden konnte, wenn die Immobilie bezogen wurde. Für Banken bedeutete dies, dass bei der möglichen Finanzierung das Geld noch nicht vorhanden war. Banken hatten keine Garantie, dass die KfW-Förderung für die Immobilienfinanzierung eingesetzt wurde. Somit diente das Baukindergeld nicht als Eigenkapital. Im Rahmen der Kreditbearbeitung haben viele Banken nach dem Baukindergeld gefragt, denn durch die Förderung wurde ein zusätzlicher finanzieller Puffer geschaffen.

Mit dem Baukindergeld konnte der Baukredit schneller abgezahlt werden. Es war möglich, das Baukindergeld des ersten Jahres zu sparen und ab dem zweiten Jahr eine um 100 Euro höhere Kreditrate abzuzahlen. Der jährliche Zuschuss konnte auch als Sondertilgung genutzt werden. Egal wie der Zuschuss genutzt wurde, er führte zum Einsparen von Zinskosten, sodass Bauherren schneller schuldenfrei waren.

Fazit zum Baukindergeld

Schon seit Januar 2023 gibt es keine Fördermittel mehr für das Baukindergeld. Familien können jetzt für ihren Neubau einen der zinsverbilligten Kredite der KfW in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Förderung wurden 9,9 Milliarden Euro an Fördermittel ausgezahlt. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind nicht betroffen. Es gilt der Zuschuss für sie reserviert und wird von der KfW ausgezahlt, sobald alle Nachweise erbracht und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Die Prüfung der Nachweisdokumente beträgt aktuell 6 Wochen und mehr.

Ab Juni 2023 wurde von der Bundesregierung anstelle des Baukindergelds eine Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Voraussetzungen für das neue Förderprogramm sind:

  • Neubauten, die dauerhaft eigengenutzt werden

  • Schaffung von energetisch hochwertigem Wohnraum

  • Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

  • Ein maximal versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.

  • Gilt nicht für Bestandsimmobilien

Artikel teilen

Matthias Büdenbender
Matthias Büdenbender Unterschrift

Autor: Matthias Büdenbender

Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
Energieeffizient, Förderfähig und Prozessoptimiert, in kompromissloser Qualität und mit Festpreisgarantie!

Unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen












    Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, dass die im Rahmen einer Internet-Nutzung erhobenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung und Kommunikation zwischen mir und der Büdenbender Hausbau GmbH verwendet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail an info@buedenbender-hausbau.de. Wir verwenden Ihre Daten für die Zusendung von Informationsmaterial und unseres Newsletters. Wir werden Sie gegebenenfalls zur Terminvereinbarung im Zusammenhang mit dem Hausbau kontaktieren.



    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner