Mit der Niederlassung ist die Neugründung oder die Übernahme einer Arztpraxis durch einen Facharzt bzw. dessen freiberufliche sowie vertragsärztliche Tätigkeit gemeint. Der Ratgeber soll sowohl beim Bauen und der damit verbundenen Planung als auch beim Kauf einer Niederlassung und den damit verbundenen Kosten geben. Des Weiteren soll der Artikel aufzeigen, wie wichtig und entscheidend für den späteren Erfolg eine sorgfältige Planung ist.
Voraussetzung und Zulassung: Der zukünftige Arzt der Niederlassung muss im Zuge seiner Zulassung eine Reihe von Nachweisen bzw. den Eintrag im Arztregister nachweisen, um praktizieren zu dürfen.
Finanzierung und Kosten: Neben dem Eigenkapital können Ärzte auf verschiedene Kredite sowie auf Fördermittel zurückgreifen. Unter anderem werden wiederkehrende Angebote von der ApoBank gemacht.
Praxisbau und Ausstattung: Vor dem Praxisbau steht eine sorgfältige um umfassende und nachhaltige Planung durch einen erfahrenen Architekten. Antworten auf Fragen rund um das technische Equipment sowie die dazugehörigen Leistungen bekommen die Mediziner von Experten der Kassenärztlichen Vereinigung.
Niederlassungserlaubnis: Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich im deutschen Ausländerrecht um einen Aufenthaltsstatus nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz für Bürger aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.
Voraussetzungen und Nachweise: Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass der Antragsteller volljährig ist und seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Der Antragsteller muss ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und über einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen bzw. sich in einer Ausbildung befinden, welche zu einem anerkannten Abschluss führt. Bei einem Arzt bedeutet dies, dass er ein abgeschlossenes Studium der Medizin nachweisen muss, um eine Niederlassung zu eröffnen.
Zulassung zum Arztregister: Der Antragsteller muss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Eintrag in das Arztregister beantragen. Für die Eintragung ist es wichtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihren Zuständigkeitsbereich am Standort der geplanten Niederlassung hat.
Standortwahl: Der Praxisstandort spielt für die jeweiligen Niederlassungen eine wichtige Rolle. Dies bedeutet, dass es nicht nur entsprechende Verkehrsanbindungen an den öffentlichen Nahverkehr geben muss, sondern es müssen für die Patienten auch ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.
Bedarfsplanung: Im Rahmen der Bedarfsplanung muss der regionale Bedarf an den ärztlichen Dienstleistungen analysiert werden. Die Bedarfsplanung gilt dabei als Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung in einem bestimmten Gebiet. Dabei wird sichergestellt, dass die ambulante Versorgung flächendeckend und wohnortnah gewährleistet ist, sodass eine Fehlversorgung ausgeschlossen werden kann.
Beratung und Unterstützung: Plant ein Vertragsarzt eine Niederlassung, sollte er sich im Vorfeld von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) umfassend über die Möglichkeiten beraten lassen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob der infrage kommende Planungsbereich offen oder gesperrt ist. Entscheidend dafür ist der Versorgungsgrad mit Fachärzten in einer Region. Ab einem Versorgungsgrad von 110 %, wird der Planungsbereich generell gesperrt und neue Niederlassungen sind dort nicht möglich.
Finanzierungsmodelle: Für den Arzt (Psychotherapeuten, Vertragsarzt usw.) gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Niederlassung zu finanzieren. Neben dem Eigenkapital, was in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, können verschiedene Arten von Krediten aufgenommen werden. Des Weiteren kommt auch das Leasing des technischen sowie medizinischen Equipments in Betracht.
Fördermittel und Zuschüsse: Es gibt eine Reihe von verfügbaren staatlichen Förderprogrammen, welche abhängig vom Schwerpunkt der Praxis sind. Entsprechende Anträge können unter anderem bei der ApoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank) gestellt werden.
Kostenkalkulation: Um Fördermittel zu beantragen, muss der Arzt eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten vornehmen. Dazu zählen beim Neubau die Baukosten bzw. beim Kauf die zu erwartenden Kaufkosten. Ebenfalls Teil der Aufstellung sind die anfallenden Kosten für die Praxisausstattung sowie die laufenden Kosten, um dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden.
Praxis bauen: Schon vor dem Bauen müssen einige wichtige Aspekte beachtet werden. Gemeinsam mit einem erfahrenen Architekten sollte die Planung in Angriff genommen werden. Im Anschluss daran muss ein erfahrenes Bauunternehmen, welches sich mit dem Bau von Praxisniederlassungen auskennt, ausgewählt werden. Gleichzeitig kümmert sich der Architekt um die nötigen Genehmigungen, wie zum Beispiel die Baugenehmigung. Grundsätzlich sollte dabei daran gedacht werden, dass die Behandlungsräume hell und freundlich gestaltet werden, damit die Patienten sich von Anfang an wohlfühlen. Ebenso wichtig in diesem Zusammenhang ist die komplette Barrierefreiheit der Arztpraxis.
Equipment und Einrichtung: Schon während der Bauweise sollen Ärzte sich mit den nötigen medizinischen Geräten sowie der Einrichtung beschäftigen. Im Zuge dessen müssen die verschiedenen Anforderungen rund um die Praxisausstattung überprüft werden, um im Anschluss daran das nötige Equipment zu bestellen oder zu leasen.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Der erfahrene Architekt wird den Arzt in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Niederlassung beraten und entsprechend Tipps und Informationen dazu geben. Für den neuen Praxisstandort sollten diese Punkte oberste Priorität haben und als Teil des Konzepts konsequent beachtet werden. Dies gilt sowohl für die komplette Bauphase als auch für die spätere Nutzung. Ärzte sollten in jedem Fall in ihren Praxen auf den ökologischen Fußabdruck achten und gleichzeitig das Recycling fördern. Im Gesundheitswesen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle.
Praxisübernahme: Diese hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteil ist, dass der Betrieb relativ zügig starten kann. Wesentlicher Nachteil beim Kauf ist, dass die vorhandenen Praxisräume erst einmal so übernommen werden müssen und ein Umbau sich nur in einem bestimmten Rahmen realisieren lässt.
Bewertung der Praxis: Eine Vielzahl von Faktoren beeinflussen die Preise beim Praxiskauf. Dabei ist nicht nur das vorhandene Budget des Arztes wichtig, sondern vielmehr sollte auch die Lage, das Equipment bzw. eventuelle Renovierungen oder gar Sanierungen in die Planung rund um den Kauf mit einbezogen werden. Hilfreich ist es hier, wenn Ärzte sich von einem erfahrenen Architekten beraten lassen.
Kaufvertrag: Bevor der Kaufvertrag endgültig unterschrieben wird, sollten umfassende Vertragsverhandlungen unter Zuhilfenahme eines Experten wie zum Beispiel Finanzberater, Anwälte und dergleichen geführt werden. Wenn möglich, sollten auch die Ansprechpartner der ApoBank bei einem solchen Verkaufsgespräch anwesend sein.
Gesellschaftsordnung und Vertragsarztzulassung: Um eine Vertragsarztzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beantragen, muss der Arzt über eine Weiterbildung als Facharzt verfügen. Ist dies der Fall, muss er die Vertragsarztzulassung bei der KV schriftlich beantragen. Für eine Arztpraxis sind verschiedene Rechtsformen möglich. Der Arzt kann als Einzelunternehmen ebenso agieren wie als Partnergesellschaft mit anderen Ärzten, als GbR oder als GmbH.
Zulassungsausschuss und Beantragung: Die Beantragung zur Zulassung erfolgt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bzw. dem Zulassungsausschuss, der für den jeweiligen Ort zuständig ist. Nach Antragstellung und Zulassung muss der praktizierende Vertragsarzt seine Sprechstunden am Vertragsarztsitz regelmäßig abhalten, um seinem Versorgungsauftrag gerecht zu werden.
Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit: Der Antragsteller muss über eine Approbation (Billigung bzw. Genehmigung) verfügen. Es handelt sich dabei um die staatliche Erlaubnis, dauerhaft und eigenverantwortlich sowie selbständig dem ärztlichen Beruf in seinem Fachgebiet nachzugehen.
Gebührenordnung: Mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland geregelt. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) trat 1965 in Kraft und wurde entsprechend in den letzten Jahren angepasst.
Laufende Kosten: Um seinem Versorgungsauftrag im vollen Umfang gerecht zu werden, muss der Arzt auch die laufenden Kosten für die Niederlassung kalkulieren. Bei Anmietung einer Niederlassung sind die monatlichen Mietzahlungen bzw. beim Bau die Kosten für die laufende Finanzierung. Ebenso wichtig für die Kalkulation sind die laufenden Personalkosten und anfallende Kosten für nötige Versicherungen.
Steuern und Abgaben: Mediziner müssen sich mit einer Reihe von steuerlichen Aspekten beschäftigen, weshalb sie sich nach Möglichkeit mit einem erfahrenen Steuerberater zusammen tun sollten. Dies gilt insbesondere für Mediziner, die sich mit ihrer Niederlassung selbständig machen möchten. Für angestellte Mediziner sieht dies wieder ein wenig anders aus, denn die anfallende Lohnsteuer wird von ihrem Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Beratungsangebote: Ärzte sollten in jedem Fall die verschiedenen Beratungsangebote durch die KV oder durch ihren Steuerberater in Anspruch nehmen. Nach ihrer Zulassung und dem Eintrag in das Arztregister sind eine Reihe von Fragen zu klären, die nach Möglichkeit mit einem Experten erörtert werden sollen. Auch der Zulassungsausschuss kann Antworten auf verschiedene Fragen in Bezug auf die Antragstellung sowie den Eintrag in das Arztregister bzw. die Zulassung geben.
Netzwerke und Verbände: Sehr wichtig in diesem Zusammenhang sind auch Netzwerke und Verbände, die ihren Mitgliedern ihre Unterstützung anbieten. Je nach Vertragsarztsitz gibt es verschiedene Netzwerke, die teilweise auch am Wohnort bzw. im Bezirk des Arztes agieren und somit zur wichtigen Anlaufstelle werden und dem Mediziner mit ihren Erfahrungen eine wichtige Anlaufstelle bieten.
Für einen gut funktionierenden Praxisstandort spielt die Umsetzung der wichtigen Vorschriften eine große Rolle. Damit sich die künftigen Patienten beim Arzt von Anfang an wohlfühlen, sollte bei der Planung nicht nur auf das Design, sondern auch auf die Barrierefreiheit geachtet werden. Das bedeutet, dass der Bau von Anfang an gut geplant werden muss, weshalb ein erfahrener Architekt sowie ein entsprechendes Bauunternehmen unabdingbar sind.
Schon heute kann gesagt werden, dass die Entwicklungen im Planungsbereich der Medizinversorgung immer komplexer werden, sodass Patienten alles unter einem Dach finden.
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Autor: Matthias Büdenbender
Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
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