Unter einem Aufzug bzw. einer Aufzugsanlage, die auch als Fahrstuhl oder Lift bezeichnet wird, ist eine Anlage zu verstehen, die Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, dem Fahrkorb, zwischen verschiedenen Ebenen sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe transportiert. Der Aufzug mit Ausnahme des Paternosters zählt im Rahmen der Fördertechnik laut Wikipedia zu den unstetigen Förderanlagen.
In einem Gebäude soll der Aufzug, Lift oder Fahrstuhl Personen bzw. Lasten mithilfe einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder einer Plattform befördern. In Gebäuden mit mehreren Stockwerken ist im Rahmen der Barrierefreiheit ein Personenaufzug vorgeschrieben, damit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die obere Etage erreichen können.
Das Grundprinzip sowie die Funktionsweise sind bei jeder Art von Aufzug gleich. Es wird nur zwischen verschiedenen Antriebsarten unterschieden. Diese sowie die Komponenten möchten wir im Folgenden erläutern.
Bei den Mechanismen, die die Bewegung des Aufzugs bestimmen, kann es sich um einen Hydraulikantrieb, einen Seilantrieb oder einen Schraubenantrieb handeln.
Um einen Fahrstuhl oder einen Lift zu bewegen, gibt es eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten. Es wird dabei unterschieden zwischen
Handsteuerung – Bis Mitte des 20. Jahrhunderts wurden Aufzüge in erster Linie per Hand (Hebelsteuerung) bedient. Der Aufzugführer wurde mittels Rufanlage auf die Fahrgäste aufmerksam gemacht, öffnete bzw. schloss die Türen und setzte den Aufzug in Bewegung.
Sammelsteuerung – Mithilfe einer Steuerung, welche die Kommandos speichert, wird der Fahrstuhl in Bewegung gesetzt.
Direktsteuerung – Im Gegensatz zur Sammelsteuerung ist immer nur ein Kommando möglich. Diese Steuerung kommt heute in erster Linie für Sonderfahrten mittels eines Schlüssels in Betracht.
Zielauswahlsteuerung – Die Fahrgäste können mittels Tastendruck bestimmen, welches Stockwerk angefahren werden soll.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Antrieben, um einen Lift zu bewegen.
Der Fahrkorb bei einem solchen Lift wird mittels einer oder mehrerer Hydraulikkolben bewegt. Diese sind in den meisten Fällen am Boden des Aufzugsschachtes vertikal verbaut.
Bei einem solchen Fahrstuhl hängt die Kabine an Tragseilen. Die Seile werden auf einer Trommel aufgewickelt und sind dort mit ihrem Ende befestigt. Das Gegengewicht stellt eine zweite Trommel dar, die gegenläufig ist und das abgewickelte Seil der ersten Trommel bei Bewegung aufwickelt.
Der Spindelantrieb kommt bei einem sehr schmalen Aufzug zum Einsatz. Basis ist hier eine Technologie, bei der eine Mutter im Aufzugsschacht montiert ist. Die Mutter ist permanent in Bewegung. Der Fahrstuhl selbst wird von einem Motor angetrieben, welcher auf der Plattform montiert ist.
Hierbei schleppen bzw. ziehen zwei am Lift montierte Rollen die Fahrkabine entlang von Rohren in die gewünschte Richtung bzw. auf die gewünschte Ebene. Dieser Antrieb kommt sowohl bei Personenaufzügen als auch bei Treppenaufzügen zum Einsatz.
Im Allgemeinen wird zwischen verschiedenen Aufzug-Arten unterschieden. Je nach Art gibt es allgemeine und spezielle Regeln, die bei der Nutzung befolgt werden müssen.
Die Aufzüge dienen in erster Linie der Personenbeförderung, weshalb sie für die Barrierefreiheit unverzichtbar sind. Solche Aufzüge kommen am häufigsten zum Einsatz. Unterschieden wird zwischen dem Seilaufzug und dem Hydraulikaufzug.
In erster Linie werden hiermit Lasten sowie deren Begleitpersonen transportiert. Die Nutzung der Aufzüge ist nur dem Betreiber der Anlage sowie dessen Beschäftigten erlaubt. In der Vergangenheit durfte auf Fahrkorbtüren verzichtet werden. Gemäß der EN 81 müssen alle neue Lastenaufzüge mit Türen zum Kabinenabschluss versehen sein.
Gemäß der bisherigen deutschen Aufzugverordnung handelt es sich um eine Aufzugsanlage, welche ausschließlich zum Transport von Gütern genutzt werden darf. Außer zum Be- und Entladen ist das Betreten und das Mitfahren verboten.
Die Aufzüge garantieren eine reibungslose und komfortable Fahrt. Gemäß den Vorschriften sind Bettenaufzüge baumustergeprüft und haben eine Traglast bis zu 3.200 kg.
Solche Aufzüge sind speziell zur Beförderung von Personenkraftwagen ausgelegt. Neben den üblichen Vorschriften zur Nutzung gibt es spezielle Regeln. Die Tragkraft beginnt ab 2.000 kg.
In Zukunft müssen beim Bau von Aufzugsanlagen höhere Anforderungen beachtet werden. Es gibt neue Normen EN 81 für die Sicherheitsstandards von Personen- und Lastenaufzüge. Diese sollen den Komfort für die Nutzer steigern.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen sind Aufzüge heute eines der sichersten Transportmittel. Die Personenkabinen hängen nicht mehr einfach lose an Seilen, sondern sind Bestandteil eines mehrfach abgesicherten Transportsystems, welches einen Absturz nahezu unmöglich macht.
Grundsätzlich gilt bei einem Lift die Aussage, dass die Form der Funktion folgt. Dies bedeutet, dass der Lift in erster Linie eine Hilfe sein soll und Komfort bieten muss. Der Fahrstuhl soll das Treppensteigen ersetzen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen Etagen ermöglichen.
Dies bedeutet, dass wir von Büdenbender bei der Planung eines Gebäudes den Aufzug in die Entwürfe integrieren, damit die optische Erscheinung des Aufzugs später zum Gesamtbild des Hauses passt. Dies stellt für unser Team grundsätzlich kein Problem dar, denn Aufzüge gibt es in den unterschiedlichsten Designs. Seriöse Unternehmen, die Aufzuganlagen anbieten, arbeiten eng mit unseren Architekten, Planern und den Hauseigentümern zusammen, damit der Fahrstuhl individuell in das Haus integriert werden kann.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Instandhaltung von Aufzuganlagen sind in der deutschen DIN EN 13015 geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass jede Aufzuganlage regelmäßig gewartet und überprüft werden muss. Dies bedeutet, dass jede Aufzuganlage spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung, welche zudem das Überprüfen der gesamten elektrischen Anlage umfasst, unterzogen wird.
Der Aufzug gilt als wichtiges Instrument bzw. Vorrichtung, um auch Mitmenschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zum Beispiel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. In mehrstöckigen Gebäuden sind aufgrund der Barrierefreiheit Fahrstühle vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne Fahrstuhl würde keine Baugenehmigung erteilt werden. Wir von Büdenbender haben es uns zur Aufgabe gemacht, wenn zukünftige Hausbesitzer einen Aufzug in ihrem Haus wünschen, dass wir dies in die Planung integrieren. Damit können wir einen kleinen Beitrag in Richtung Barrierefreiheit leisten.
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Autor: Matthias Büdenbender
Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
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