Ob beim Hausbau oder beim Hauskauf sind zusätzliche Kosten unabdingbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den privaten oder den gewerblichen Bau oder Kauf einer Immobilie handelt. Wenn nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht, ist die Bankbürgschaft für viele das Mittel der Wahl. In dem folgenden Artikel möchten wir klären, was eine Bankbürgschaft ist, worauf zu achten ist und welche Risiken bestehen können.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Bankbürgschaft um ein Zahlungsversprechen. Dies bedeutet, dass ein Kreditinstitut sich verpflichtet, gegenüber einem Dritten finanziell aktiv zu werden, wenn dessen Vertragspartner entweder nicht zahlen kann oder zahlen will.
Für eine Bankbürgschaft schließt das gewählte Kreditinstitut mit dem Schuldner einen Vertrag laut § 1, Nummer 8 Kreditwesengesetz (KWG) ab. In Fachkreisen wird dieser Vertrag auch als Bankaval oder als Avalkredit bezeichnet. Das Kreditinstitut verpflichtet sich laut Vertrag nicht, sofort Geld bereitzustellen, wie es bei der Baufinanzierung oder einem Darlehensvertrag der Fall ist. Vielmehr haftet das Kreditinstitut mit einem solchen Vertrag mit der Kreditwürdigkeit. Gemäß § 765 BGB wird das Kreditinstitut so zum Bürgen. Dies bedeutet, dass es sich bei einer Bankbürgschaft nicht um eine Geldleihe, sondern vielmehr um einen Kreditleihe handelt.
Durch diese Kreditleihe bekommt der Gläubiger eine höhere Sicherheit im Vertragsgeschäft mit dem Schuldner. Sollte der Schuldner seiner Zahlung nicht nachkommen können oder wollen, kann der Gläubiger seine Forderung direkt an das Kreditinstitut stellen.
Bei der Bankbürgschaft gibt es immer eine Vertragsbeziehung zwischen drei Vertragsparteien.
Bank ist Bürge
Bankkunde ist Schuldner
Gläubiger des Bankkunden ist begünstigter Gläubiger der Bankbürgschaft
Des Weiteren gibt es im Bauwesen die Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese dient dem Auftraggeber zur Absicherung bei einer Insolvenz des Auftragnehmers. Aus diesem Grund kommt die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Werkverträgen in der Baubranche zum Einsatz. Abgesichert werden dabei die verschiedenen Leistungsschritte von der Ausführungsphase bis zur Gewährleistungsphase. Somit handelt es sich um eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Das Bauunternehmen kann somit bei einem VOB-Vertrag gemäß § 17 eine Vertragserfüllungsbürgschaft gewähren. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftragnehmer gegen den Auftraggeber insbesondere bei:
Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
Schadensersatz aus Schuldnerverzug einschließlich Vertragsstrafe,
Ansprüche aus berechtigter Kündigung seitens des Auftraggebers,
Mängelansprüche bis zur Abnahme,
Ansprüche auf Nichterfüllung des Vertrages aufgrund der Insolvenz des Auftragnehmers.
Als Bauunternehmen sind wir zusätzlich von Creditreform mit dem Zertifikat CrefoZert ausgezeichnet worden. Mit diesem Zertifikat wird von Creditreform bescheinigt, dass Unternehmen eine hervorragende Finanzlage haben und dabei gleichzeitig transparent mit ihren Daten und Finanzen umgehen. Creditrefom bestätigt dem Unternehmen somit, dass es nicht nur über eine ausgezeichnet Bonität, sondern auch über ein tadelloses geschäftliches Verhalten verfügt und eine positive Prognose in Richtung Zukunft hat.
Wir haben dieses Zertifikat zum 12. mal in Folge von Creditreform verliehen bekommen. Im Interesse aller unserer Kunden und auch Geschäftspartner sollten wir dies erneut signalisieren. Mit dem Zertifikat CrefoZert können wir bei Google verdeutlichen, dass wir als Bauunternehmen alles dafür tun, um das Insolvenzrisiko unsererseits gering zu halten. Dies ist zum einen für die Bauausführung wichtig und zum anderen gibt es unseren Kunden die Sicherheit für die Gewährleistungszeit.
Die Bankbürgschaft ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eine Alternative, um einen Kredit zu vermeiden oder die eigene Liquidität zu bewahren. Privatpersonen nutzen die Bankbürgschaft sehr oft als Kaution beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses. Die Bankbürgschaft greift in diesem Fall beim nicht zahlen der Miete sowie bei Schäden an der Mietsache.
Für die Bankbürgschaft gibt es verschiedene Arten. Die folgenden Bürgschaftsarten sind bekannt:
Ausfallbürgschaft
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Mietkautionsbürgschaft
Teilbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft
Gewährleistungsbürgschaft
Höchstbetragsbürgschaft
Wir haben uns im Folgenden die drei wichtigsten näher angeschaut.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft handelt es sich um eine besondere Form der Bürgschaft. Der Bürgschaftsgläubiger bekommt mehr Sicherheit, während es für die Bürgen ein höheres Risiko darstellt. Der Bürge muss aufgrund eines Verzichts auf Einrede zur Vorausklage sofort die gestellten Forderungen begleichen.
In der heutigen Zeit gilt die selbstschuldnerische Bürgschaft als Regelfall. Für den Bürgen bedeutet dies einen Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Der Bürge kann also die Zahlung an den Gläubiger verweigern, solange dieser gegen seinen Schuldner nicht eine Zwangsvollstreckung ohne Erfolg versucht hat. Allerdings kann der Bürge sich anhand von verschiedenen Optionen zumindest teilweise absichern. Er kann vertraglich einen Höchstbetrag festsetzen, für den er als Bürge haftet. Die Rede ist hier von einer Höchstbetragsbürgschaft. Des Weiteren kann der Bürge seine Verpflichtungen zeitlich begrenzen, sodass die Bürgschaft nach einer festgelegten Zeitspanne ausläuft (Zeitbürgschaft).
Bei der Mitbürgschaft handelt es sich um eine gemeinsame Bürgschaft von mehreren Personen für eine Hauptschuld. Allerdings macht es für den einzelnen keinen Unterschied, ob die Bürgschaften unabhängig voneinander oder gemeinschaftlich übernommen werden, siehe hierzu auch §§ 769 BGB. Jeder einzelne Bürge haftet gegenüber dem Gläubiger als Gesamtschuldner, der eventuell von den Mitbürgen die Erfüllung der Bürgschaftsverbindlichkeit in voller Höhe verlangt.
Bei der Zeitbürgschaft kann sich der Bürge für eine Verbindlichkeit des Schuldners zeitlich begrenzt verpflichten. Somit ist der Bürge nach Ablauf einer bestimmten Zeit frei von der Bürgschaft, wenn der Schuldner den Forderungen nicht nachkommt. Geregelt ist dies in §§ 765 ff. BGB.
Bankbürgschaften können sowohl online als auch vor Ort in der Bank abgeschlossen werden. Der Zweck der Bankbürgschaft ist für die Art der Beantragung ein wichtiges Kriterium.
Interessenten, die eine Bankbürgschaft benötigen, müssen sich zuerst an ihre Hausbank wenden. Sofern die Hausbank die sogenannten Avalkredite in ihrem Portfolio anbietet, ist es dort am einfachsten, eine Bankbürgschaft zu bekommen. Dennoch ist es sinnvoll, die Konditionen anderer Banken zu vergleichen, wenn diese bereit sind, eine Bankbürgschaft auch an Nichtkunden zu vergeben.
Soll als Privatperson eine Bankbürgschaft bei der Bank beantragt werden, müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Dies sichert die Bürgschaft ab. Die Anforderungen gleichen im Großen und Ganzen denen, die auch bei einer Kreditvergabe üblich sind. Der Antragsteller muss folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
Ausweiskopie
Selbstauskunft
gegebenenfalls Vermögensauskunft
Einkommensnachweise
Schufa-Auskunft
Einige Kreditinstitute verlangen eventuell noch weitere Unterlagen. Dies ist in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Bei der Bankbürgschaft handelt es sich, wie bereits erwähnt, um keinen klassischen Kredit. Da kein Geld verliehen wird, werden auch keine Kreditzinsen fällig. Dies bedeutet, dass sich die Kosten für eine Bankbürgschaft nicht an den aktuellen Kreditzinsen orientieren. Die Kosten für eine Bankbürgschaft bzw. dem Avalkredit sind von zwei Faktoren abhängig:
Höhe der verbürgten Summe
Kreditwürdigkeit des Schuldners
Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Kosten für eine Bankbürgschaft umso höher ausfallen, je höher die verbürgte Summe ist. Eine Bankbürgschaft über 5.000 Euro ist somit deutlich günstiger für den Schuldner als eine Bankbürgschaft über 50.000 Euro. Nicht unwichtig ist dabei auch die Kreditwürdigkeit des Schuldners, da von ihr das Ausfallrisiko bzw. das individuelle Haftungsrisiko der Bank abhängt. Je niedriger die Kreditwürdigkeit des Schuldners ist, umso teurer wird die Bankbürgschaft.
In Fachkreisen wird von einer Avalprovision gesprochen. In der Regel ist mit 0,8 bis 5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr zu rechnen. Bei einer Bankbürgschaft von 2.000 Euro wären dies Kosten von 16 bis 100 Euro pro Jahr. Je nach Kreditinstitut und Vertrag werden diese Kosten pro Monat oder pro Jahr fällig.
Wird die Bürgschaft online abgeschlossen, was sehr bei Mietkautionsbürgschaften der Fall ist, dauert die Bearbeitungszeit nur wenige Minuten.
Eine Bankbürgschaft ist für den Bürgen nicht ohne Risiko und sollte immer wohlüberlegt sein. Bürgen übernehmen in jedem Fall eine Reihe von Verantwortlichkeiten, wenn sie eine Bankbürgschaft unterschreiben.
Bürgen tragen die finanzielle Verantwortung für fremde Schulden. Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Bürgen für die Tilgung aufkommen müssen. Für den Bürgen besteht also durchaus das Risiko, dass er in den Ruin getrieben wird.
Wer eine Bankbürgschaft übernimmt, der steht für andere Menschen finanziell gerade, wenn diese ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Ob der Schuldner nicht zahlen kann oder zahlen will, spielt dabei keine Rolle, denn der Bürge steht mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden gerade. Dies kann bis zur Lohnpfändung gehen.
Wie bereits erwähnt können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die Bankbürgschaft nutzen. Die Einsatzbereiche sind dabei sehr unterschiedlich.
Privatpersonen – In erster Linie wird die Bankbürgschaft im Rahmen von Mietverträgen genutzt. Mieter müssen die Mietkaution nicht zahlen, denn diese wird von der Bank oder einer speziellen Versicherung im Rahmen einer Bankbürgschaft übernommen. Wird die Kaution an den Vermieter fällig, dann zahlt die Bank diese. So können Vermieter sich. Auch gegen Mietausfälle absichern.
Unternehmen – Auch Unternehmen können die Bankbürgschaft als Mietkaution für ihre Gewerberäume nutzen. Des Weiteren wird die Bankbürgschaft auch für Firmenkredite eingesetzt.
Bürgschaften durch Banken haben sich seit vielen Jahren etabliert und kommen sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibenden immer als Erstes in den Sinn, wenn es um die Absicherungen von finanziellen Forderungen geht. Privatpersonen nutzen in mehr als 90 % aller Fälle die Bankbürgschaft als Kreditbürgschaft oder als Miet-Kautionsbürgschaft.
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Autor: Matthias Büdenbender
Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
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