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Bauseits

Der Begriff bauseits, der in vielen Bauverträgen verwendet wird, verunsichert Bauherren, denn sie können mit der Bezeichnung nichts anfangen. In dem folgenden Artikel möchten wir näher auf den Begriff eingehen und erläutern, worauf Baufamilien achten müssen, wenn das Wunderwort „bauseits“ in ihrem Bauvertrag steht.

Inhaltsverzeichnis

Definition von “Bauseits”

In der Baubranche gibt es eine Reihe von Fachbegriffen, die der Bauherr nicht sofort versteht. Tauchen in einem Bauvertrag die Begriffe „bauseits“ oder „bauseitig“ auf, dann bedeutet dies, dass die angesprochene Leistung nicht im Angebot inbegriffen ist und vom Bauherr selbst organisiert werden muss. Sehr oft kommt es bei Bauherren zu Missverständnissen aufgrund des Begriffs “bauseits”, was wiederum zur Folge hat, dass unerwartete Kosten entstehen.

Bedeutung von “Bauseits” in Bauprojekten

Taucht in Bauverträgen der Begriff bauseits wie zum Beispiel Stromversorgung erfolgt bauseits – dann wird vom Bauunternehmen kein Strom auf die Baustelle geliefert. Damit die Handwerker ihre Arbeiten erledigen können, muss der Bauherr für Strom sorgen. Dies bedeutet, dass er sich nicht nur um die zur Verfügungsstellung kümmern, sondern auch die Kosten dafür tragen muss. Kümmert sich die Baufamilie nicht darum, kann der Bauunternehmer nicht arbeiten und es kommt zwangsläufig zu Verzögerungen.

Die verschiedenen Aspekte von “Bauseits”

Der Begriff bauseits kann beim Hausbau alle Bauabschnitte betreffen und ist nicht nur auf die Materialien begrenzt, denn auch Leistungen können bauseits erfolgen. Bauherren sollten die nachfolgenden Unterschiede kennen.

Materialien “Bauseits”

Lesen Bauherren in ihrem Vertrag, dass bestimmte Materialien bauseits gestellt werden müssen, sollten sie hellhörig werden. Im Grunde bedeutet dies nichts anderes, dass der Bauherr das entsprechende Material kaufen und auf die Baustelle liefern lassen muss. Durch das Bauunternehmen werden nur die Leistungen rund um das Material übernommen.

Materialien bauseits muss nicht immer negativ behaftet sein. Ist es dem Bauherrn möglich, zum Beispiel Fliesen aufgrund von entsprechenden Angeboten günstiger zu bekommen, dann sollte ganz klar im Vertrag stehen, dass die Fliesen bauseits geliefert werden. Nachdem die Fliesen auf die Baustelle geliefert wurden, kann der Fliesenleger mit seiner Arbeit beginnen. Die dazugehörigen Materialien wie Fugenmörtel, Fliesenkleber, Abdichtungen und Eckschutzschienen müssen vom Fliesenleger ohne Mehrkosten im Rahmen seiner Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Leistungen “Bauseits”

Anders sieht es bei den zu erbringenden Leistungen aus. Taucht im Vertrag der Begriff Leistungen bauseits auf, dann muss sich der Bauherr um Planungsleistungen oder andere Leistungen kümmern, die für das Bauunternehmen als Vorleistung wichtig sind. Bauherren müssen sich zum Beispiel um das Bodengutachten kümmern, wenn dies für die Planung der Gründung benötigt wird. Baufirmen sind für diese Zusatzleistungen nicht verantwortlich.

Befinden sich auf dem Baugrundstück noch Pflanzen, Müll oder Gebäudeteile, dann müssen Bauherren dafür sorgen, dass das Grundstück freigeräumt wird. Im Vertrag ist dann die Rede von Baufreiheit bauseits. Sämtliche anfallende Kosten für die Erdarbeiten und die Entsorgung müssen vom Bauherrn getragen werden. Stehen Bäume auf dem Grundstück, muss sich der Bauherr auch um eine entsprechende Fällgenehmigung kümmern.

“Bauseits” Beispiele

In Verträgen gibt es eine Vielzahl von Beispielen, die sich um den Begriff bauseits drehen. Wir möchten an dieser Stelle ein paar nennen:

  • Bodengutachten erfolgt bauseits – Bauherren müssen das Bodengutachten selbst in Auftrag geben.

  • Außenanlagen werden bauseits erstellt – Im Angebot der Baufirma ist weder die Haus-Zuwegung noch die Gestaltung des Gartens enthalten.

  • Entsorgung von Erdreich erfolgt bauseits – Bauherren müssen die Erdarbeiten in Eigenleistung erledigen und den Aushub rund um den Bau selbst entsorgen.

  • Fliesen werden bauseits geliefert – Fliesenleger müssen keine Fliesen besorgen. Er kümmert sich nur um die Arbeiten mit den entsprechenden Materialien.

  • Malerarbeiten erfolgen bauseits – Laut Angebot müssen alle Malerarbeiten in Eigenleistung erbracht werden.

  • Baustrom und Heizen des Hauses erfolgt bauseits – Der Preis für Baustrom sowie die Heizkosten bis zur Übergabe müssen vom Bauherrn getragen werden.

Vorteile und Herausforderungen von “Bauseits”

Der Begriff bauseits hat weder eine rechtliche noch eine technische Definition, auch wenn er immer wieder in Verträgen auftaucht. Für den Bauherrn kann dies neben den verschiedenen Vorteile auch gewisse Herausforderungen bedeuten.

Zu den Vorteilen zählen, dass sowohl Materialien als auch Leistungen günstiger erworben werden können, um am Ende Geld zu sparen. Dabei ist die Eigenleistung ebenso möglich wie das Engagieren eines günstigeren Unternehmens.

Zu den Herausforderungen gehört es aber auch, dass Bauherren mit Mehrkosten rechnen müssen, die im Vorfeld nicht geplant waren. Dies können teurere Zusatzaufträge der Bauträger sein, die im Voraus nicht extra erwähnt wurden. Stehen die Arbeiten dann, werden sie vom Bauträger zwar mit dem entsprechenden Preis genannt, doch in der Kürze der Zeit haben Baufamilien keine Zeit für den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Zwangsläufig werden die kostenintensiven Zusatzarbeiten des Bauträgers akzeptiert.

Eine weitere Herausforderung für den Bauherrn durch bauseits ist der Gewährleistungsverlust. Übernimmt die Baufamilie Arbeiten in Eigenleistung, dann übernehmen Baufirmen dafür keine Garantie und sind daher auch nicht für Folgeschäden aufgrund von Mängeln verantwortlich.

Fazit zu Bauseits

Laien können vielfach Fehler in einem Bauträgervertrag nicht sofort erkennen. Werden Fachbegriffe falsch verstanden oder gar überlesen und ist der Vertrag unterschrieben, ist in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verträge rund um das Bauen immer genau gelesen und auch verstanden werden müssen. Es kann sich durchaus lohnen, einen Fachmann zurate zu ziehen, der sich mit den Formulierungen auskennt. Dies bedeutet eventuell, dass Zusatzkosten entstehen, die sich aber schnell wieder amortisieren, da es rund um den Bau nicht zu negativen Überraschungen kommt, die extra Geld kosten.

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Matthias Büdenbender
Matthias Büdenbender Unterschrift

Autor: Matthias Büdenbender

Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
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