buedenbender-objektbau-logo

Baustelleneinrichtung

Zu den wichtigen Schritten vor dem Hausbau zählt die Baustelleneinrichtung. Für den Bauherren sind dabei die gesetzlichen Vorgaben wichtig, da nicht alles von der Baufirma übernommen wird. Mit dem folgenden Artikel möchten wir nicht nur über die Kosten der Baustelleneinrichtung aufklären, sondern auch auf die Pflichten und Vorschriften näher eingehen.

Inhaltsverzeichnis

Was umfasst die Baustelleneinrichtung?

Bei der Baustelleneinrichtung handelt es sich um eine zeitbedingte Produktionsstätte, um Bauleistungen auszuführen. Dazu zählen neben den bautechnischen Einrichtungen auch die Standorteinordnungen auf der Baustelle unter Berücksichtigung von Versorgungsbedingungen und der Bautechnologie. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass für die Bauarbeiter der Arbeitsplatz eingerichtet sein muss, also das Grundstück für den Hausbau vorbereitet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass alles zügig und reibungslos vonstattengeht.

Zur Baustelleneinrichtung gehören neben den verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Arbeiter auch die Versorgung mit Strom und Wasser sowie Lagerflächen für Materialien und Maschinen. Ebenfalls Teil der Baustelleneinrichtung ist ein Büro für den Bauleiter.

Zur Baustelleneinrichtung gehört der Baustelleneinrichtungsplan. Dabei geht es nicht um den Ablauf rund um den Hausbau. Mit dem Baustelleneinrichtungsplan ist eine maßstabsgetreue Zeichnung des Baugeländes gemeint, auf der genau festgehalten wird, was an welchem Platz zu finden ist. So können alle Beteiligten rund um den Bau mit einem Blick erkennen:

  • Auf welchen Wegen werden Baumaterialien transportiert

  • Wo werden Abfälle entsorgt

  • Wo verlaufen die Wasser- und Stromleitungen

  • Welcher Ort ist für Maschinen wie Betonmischer, Kran usw. vorgesehen

  • Wo sind Absperrungen

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit einem guten Baustelleneinrichtungsplan Bauherren nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch ihre Nerven schonen.

Des Weiteren wird der Umfang der Baustelleneinrichtung von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören:

  • Umfang und Größe des Bauvorhabens

  • Art des Bauvorhabens eingeteilt in die verschiedenen Bauleistungssparten wie Hochbau, Tiefbau, Verkehrsbau und Landschaftsbau

  • Beschreibung Gelände (Lage, Form, Böschungen, Erschließung usw.)

  • Möglichkeiten große Baumaschinen einzusetzen

  • Verkehrsanbindungen an die Baustelle inklusive Verkehrssicherungspflicht sowie die Möglichkeit einer Baustraße

  • Versorgung mit Wasser, Strom, Medien sowie die Entwässerung

  • Bebauung in der Nachbarschaft sowie angrenzende Objekte

  • Länge der Bauzeit

Warum ist eine gut geplante Baustelleneinrichtung von Bedeutung?

Damit der Bau vom Traumhaus reibungslos ablaufen kann, ist es wichtig, dass alles auf der Baustelle sowohl sinnvoll als auch wirtschaftlich gut geplant ist. Bauherr/Bauherrin können so vermeiden, dass es zu Verzögerungen der Bauprozesse kommt, was wiederum Kostenersparnis bedeutet. Des Weiteren sollen Sicherheit und Gesundheit von Arbeitern auf der Baustelle gewährleistet sein.

Bauherr/Bauherrin sind vor dem eigentlichen Bauvorhaben verpflichtet, die Baustelle und das Baugrundstück entsprechend einzurichten. Laut Gesetzgeber liegt die volle Verantwortung dafür in ihren Händen. Grundsätzlich besteht die Baustelleneinrichtung aus einer Verkehrssicherungspflicht, der Arbeitsstättenverordnung sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Wenn alles ordentlich geplant wird, steht dem reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens nichts mehr im Wege.

Wie wird die Baustelleneinrichtung geplant und organisiert?

Die Baustelleneinrichtung ist beim Hausbau Teil der Arbeitsvorbereitung. Bereits vor Baubeginn sollte ein entsprechender Plan erstellt werden. Im Folgenden möchten wir die Planung und Organisation näher erläutern.

Vorbereitung der Baustelleneinrichtung

Auch bei der Baustelleneinrichtung ist eine gute Vorbereitung das A und O. Bauherren sollten gemeinsam mit der Baufirma das Grundstück für das Eigenheim vor Baubeginn begehen. Neben dem Bauleiter sollte auch von jedem Gewerk ein Fachmann dabei sein. Alle Teilnehmer begutachten bei der Baustellenbegehung das Gelände und die Beschaffenheit des Bodens. Dabei wird nicht nur das Grundstück genauer betrachtet, sondern auch die Umgebung. So wird sichergestellt, dass Handwerker möglichst dicht an die Baustelle heranfahren können und dass sperrige Bauteile mit einem LKW angeliefert werden können. Im Zuge dessen müssen Genehmigungen für die Nutzung von Straßenflächen eingeholt werden. Des Weiteren müssen im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser vorhanden sowie eine regelmäßige Abfallentsorgung sichergestellt sein.

Im nächsten Schritt wird eine Zeichnung erstellt, in die der Baustelleneinrichtungsplan maßstabsgetreu eingezeichnet werden kann. Mit diesem Plan ist es möglich, sich auf der Baustelle zurechtzufinden.

Grundlegende Baustelleneinrichtungen

Ein Überblick über die Grundlage zur Planung der Baustelleneinrichtung:

  • Grundstück so verändern und anpassen, dass der Bau möglich ist

  • Eventuelle Altlasten vom Grundstück entfernen

  • Einrichtung von Transportwegen

  • Geräte, Maschinen und Baumaterialien rechtzeitig bestellen und Lieferung sicherstellen

  • Lager für Maschinen und Baumaterialien planen, vorbereiten und bereitstellen

  • Büro für den Bauleiter zur Verfügung stellen

  • Pausenraum mit Erste-Hilfe-Set sowie den wichtigsten Telefonnummern für Feuerwehr, Polizei, Notarzt sowie den Strom- und Wasseranbietern

  • WC für die Handwerker

  • Sicherstellen von Wasser- und Stromversorgung auf der Baustelle

  • Sicherheit aller Beteiligten auf Baustelle garantieren

Logistik und Materialverwaltung auf der Baustelle

In Bezug auf die Logistik bei der Baustelleneinrichtung muss sichergestellt werden, dass alle Handwerker die Baustelle anfahren können. Im Zuge dessen muss sichergestellt sein, dass auch LKWs und anderes schweres Gerät die Baustelle erreichen können. Eventuell muss geklärt werden, ob Nachbarschaftsgrundstücke mitgenutzt werden dürfen. Gemeinsam mit der Kommune muss geklärt werden, wie die Verkehrslenkung während der Bauphase aussieht. Dies bedeutet gleichzeitig, dass entsprechende Genehmigungen eingeholt werden müssen.

Mit Materialverwaltung ist gemeint, dass alle benötigten Baumaterialien sowie entsprechende Maschinen und Geräte rechtzeitig vor Ort sein müssen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Im Zuge dessen müssen entsprechend Lagerräume zur Verfügung gestellt werden, damit Material und Maschinen vor Einflüssen durch Witterung und dergleichen geschützt sind.

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Handwerker auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Berufen einem deutlich höheren Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Hier greift die Baustellenverordnung, die zur Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen dient. In erster Linie ist dafür der Bauherr verantwortlich, der dies im Zuge der Baustelleneinrichtung auch an einen Verantwortlichen abtreten kann. Mit der Baustellenverordnung (BaustellV) von 1998 soll der Sicherheits- und Gesundheitsschutz von denen verbessert werden, die auf einer Baustelle arbeiten.

Neben der Baustellenverordnung muss auf Baustellen auch die Verkehrssicherungspflicht, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Verkehrssicherung – Gewährleistet, dass alle Personen, welche die Baustelle betreten, unbeschadet bleiben. Diese bedeutet, die Baustelle muss so abgesichert werden, dass Unbefugte keinen Zutritt haben. Geregelt ist dies in § 823 Absatz 1 BGB.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Haben Bauherren eine Baufirma mit dem Hausbau beauftragt, sind sie nicht mehr für den Arbeitsschutz verantwortlich. Die jeweilige Baufirma muss sich um die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kümmern.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Auch hier ist die jeweilige Baufirma verantwortlich. Bauherren sind in diesem Fall außen vor. Gemäß § 4 ArbStättV müssen ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sowie Fluchtwege gekennzeichnet sein. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld, dessen Höhe in § 25 ArbSchG geregelt wird. Kommt es aufgrund von fehlenden Sicherheitsmaßnahmen zu einem Unfall, kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Bei einem Todesfall droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Gerade auf größeren Baustellen gibt es eine Vielzahl von Gefahrenherden, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.

  • Falsch montierte oder nicht richtig gesicherte Baugerüste – Unsachgemäße und fehlerhafte Gerüstmontagen sind sehr gefährlich, aber leider oft zu finden.

  • Nicht korrekt angeschlossene Maschinen – Werden Maschinen falsch angeschlossen oder sind defekt, kann die Nutzung im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. Der Anschluss sollte nur durch Fachpersonal erfolgen.

  • Herumliegendes Werkzeug – Wird zur Stolper- und Gefahrenquelle, sodass Arbeiter sich daran verletzen können. Wichtig sind auch entsprechende Schutzkleidung und Arbeitsschuhe. Des Weiteren besteht auf Baustellen eine Helmpflicht.

  • Unsachgemäß gelagerte Chemikalien – Solche Gefahrenstoffe können zu Verätzungen oder zu Verbrennungen führen. Alle Arbeiter müssen entsprechend geschult sein.

Sicherheit auf der Baustelle: Welche Maßnahmen sind zu treffen?

Aufgrund des Baustelleneinrichtungsplans sind in Bezug auf die Sicherheits-Vorschriften die nachfolgenden Maßnahmen unabdingbar.

Bauherren müssen auf der Gesamtfläche der Baustelle für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Hierzu ein Überblick der Maßnahmen:

  • Errichten von einem Bauzaun mit „Baustelle betreten verboten“-Schildern

  • Sicherung der Transportwege und der Baustellenzufahrt

  • Platzieren von Leitplanken an Gefahrenstellen

  • Entsprechende Beleuchtung

  • Eventueller Schutz von Bäumen (Baumschutz)

  • Gewässerschutz, wenn nötig

  • Maßnahmen zum Leitungsschutz

  • Schutz der Nachbarn (Nachbarschaftsschutz), um Schäden an deren Grund zu vermeiden

  • Einhalten von Brandschutzvorschriften (Feuerlöscher etc.)

  • Witterungsschutz, um Geräte, Materialien vor verschiedenen Witterungen zu schützen

  • Bodenschutz

  • Sichern der Baugrube

  • Hinterlegen von wichtigen Telefonnummern für Polizei, Feuerwehr, Notarzt sowie den entsprechenden Versorgungsunternehmen

  • Zugang für alle Mitarbeiter zu Erste-Hilfe-Kästen

Genehmigungen und rechtliche Aspekte der Baustelleneinrichtung

Die rechtlichen Aspekte der Baustelleneinrichtung sind in der Baustellenverordnung zusammengefasst. Dort können alle Richtlinien und Anforderungen aus dem Arbeitsschutz, der Arbeitsstättenverordnung und der Verkehrssicherungspflicht nachgelesen werden.

Wesentliche Regeln zum Arbeitsschutz bei der Planung der Baustelleneinrichtung sind:

  • Alle Arbeitsabläufe müssen im Rahmen der Arbeitssicherheit geplant werden.

  • Wenn eine Schutzausrüstung nötig ist, dann muss diese gestellt werden.

  • Alle genutzten Arbeitsmittel entsprechen den Regeln der Arbeitssicherheit.

  • Arbeitsstätte muss sicher sein.

Sind die rechtlichen Aspekte erfüllt und wurde die Baugenehmigung erteilt, muss der Bauherr sich um verschiedene Genehmigungen kümmern.

  • Je nach Größe des Bauvorhabens muss die Baustelle angekündigt werden. Eine solche Vorankündigung muss auf der Baustelle ausgehängt werden. Siehe hierzu § 2 BauStellV.

  • Müssen Maschinen und Materialien auf Gehweg und dergleichen abgestellt werden, dann muss eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

  • Liegt das Baugrundstück in der Nähe eines Flugplatzes, muss eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beantragt werden. Für Kräne und andere Maschinen, die zum Bau eingesetzt werden, muss eine gesonderte Genehmigung beantragt werden.

Was kostet eine Baustelleneinrichtung?

Die Frage nach den Kosten für die Baustelleneinrichtung kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend dafür ist auf der einen Seite die Größe des Bauvorhabens und auf der anderen Seite die Dauer sowie die individuellen Gegebenheiten vor Ort.

Weitere Faktoren, die die Kosten für eine Baustelleneinrichtung beeinflussen sind:

  • Benötigte Geräte und Maschinen

  • Bodenverhältnisse sowie die Lage des Grundstücks

  • Witterungsverhältnisse

  • Veränderungen der Rahmenbedingungen während der Bauphase

Überträgt der Bauherr die Baustelleneinrichtung an einen Baupartner, muss mit 5 bis 10 % des Angebotspreises kalkuliert werden. Wenn ein Eigenheim 200.000 Euro kostet, betragen die Kosten für die Baustelleneinrichtung ca. 10.000 bis 20.000 Euro.

Im Schnitt können Baufamilien mit folgenden Kosten rechnen:

  • Bauzaun: 30 Euro pro laufendem Meter

  • Mischmaschine: 27 Euro pro Tag

  • Baustromverteiler: 16 Euro pro Tag

  • Baustrom für die Produktionsstätte: 45 bis 65 Euro pro Monat

  • Bagger: 70 Euro pro Stunde

  • Tieflader: 90 Euro pro Stunde

  • Fahrer für Bagger und Kran: 25 bis 45 Euro pro Stunde

  • Bauhütte: 90 Euro pro Monat

  • Container als Lagerflächen: 300 Euro pro Monat

  • Bauschuttcontainer: 120 bis 900 Euro pro Monat

  • Chemische Toilette: 600 Euro pro Monat

  • Leitung für Bauwasser: 10 bis 20 Euro pro Meter

  • Kosten für den Transport: nach Vereinbarung

  • Errichtung von Baustraßen: nach Vereinbarung

Fazit zur Baustelleneinrichtung

Damit ein Bauvorhaben problemlos und pünktlich ablaufen kann, ist eine gut durchdachte Baustelleneinrichtung die Basis. In vielen Fällen wird die Baustelleneinrichtung von der Baufirma übernommen. Auch wenn die Arbeiten rund um die Einrichtung abgegeben werden, die Verantwortung trägt letztendlich immer der Bauherr. Private Bauherren können einen externen Baubegleiter engagieren. Informationen darüber gibt es beim Bauherren-Schutzbund oder beim Verband privater Bauherren (VPB). Damit die Sicherheit von allen Beteiligten beim Hausbau gewährleistet ist, müssen die Vorgaben der Baustellenverordnung eingehalten werden. Sicherheit und Gesundheit haben höchste Priorität, weshalb alle Maßnahmen der Einrichtung in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollen. Des Weiteren muss sich die Baufamilie um verschiedene Genehmigungen rund um die Baustelleneinrichtung kümmern.

Artikel teilen

Matthias Büdenbender
Matthias Büdenbender Unterschrift

Autor: Matthias Büdenbender

Mein Name ist Matthias Büdenbender. Ich bin Geschäftsführer von Büdenbender Hausbau und schreibe auf dieser Website über die Zukunft des Bauens.
Ich teile hier mein Know how und berichte über die Qualität beim Hausbau, sowie die Trends der Hausbaubranche und Innovationen. Dabei folgen meine Mitarbeiter und ich einer Maxime: Wir bauen Ihnen kein Gebäude, wir bauen Ihnen ein Zuhause, für Sie und Ihre Familie.
Energieeffizient, Förderfähig und Prozessoptimiert, in kompromissloser Qualität und mit Festpreisgarantie!

Unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen












    Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, dass die im Rahmen einer Internet-Nutzung erhobenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung und Kommunikation zwischen mir und der Büdenbender Hausbau GmbH verwendet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Senden Sie uns hierfür eine E-Mail an info@buedenbender-hausbau.de. Wir verwenden Ihre Daten für die Zusendung von Informationsmaterial und unseres Newsletters. Wir werden Sie gegebenenfalls zur Terminvereinbarung im Zusammenhang mit dem Hausbau kontaktieren.



    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner