Endlich wurde das passende Baugrundstück für das neue Eigenheim gefunden. Für viele Grundstückseigentümer mag es überraschend sein, dass sie nicht frei entscheiden können, wie groß das neue Haus werden soll. Schon bei der Planung muss der zukünftige Bauherr sich an die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes halten. Dieser enthält verschiedene Vorgaben, die alle berücksichtigt werden müssen. Zu den wichtigsten Punkten zählen die Grundflächenzahl (GRZ) sowie die Geschossflächenzahl (GFZ). Mit unserem Ratgeber möchten wir erläutern, wie diese Kennzahlen bestimmt werden und was beachtet werden muss.
Um die spätere Wohnfläche berechnen zu können, müssen die Vorgaben aus dem Bebauungsplan beachtet werden. Dazu gehören:
Grundstücksgröße
Geschossflächenzahl (GFZ)
Grundflächenzahl (GRZ)
Maximale Anzahl der Vollgeschosse
Auf die genaue Berechnung der Wohnfläche inklusive der entsprechenden Formeln gehen wir später ein.
Grundstücksbesitzer dürfen in der Regel nicht die komplette Grundstücksfläche bebauen. Dies ist unter anderem aus ökologischen Gründen wichtig, denn nur so bleiben ausreichend unversiegelte Flächen frei, sodass das Regenwasser versickern kann. Des Weiteren wird durch eine zu hohe Baudichte die Wohnqualität. Sowie die Ästhetik negativ beeinflusst.
Mit der Grundflächenzahl (GRZ) wird der Ausnutzungsgrad eines Grundstücks festgelegt. Dadurch wissen Bauherren, wie viel Prozent ihres Grundstücks sie bebauen dürfen. Die Grundflächenzahl berechnet sich aus der maximalen Größe bebaubarer Fläche, geteilt durch die Grundstücksgröße. Der daraus resultierende Dezimalwert liegt zwischen 0,2 und 1.
GRZ = maximal bebaubare Fläche in m² : Grundstücksgröße in m²
Weitere Informationen zur Grundflächenzahl-Berechnung können in § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachgelesen werden. Diese trat 1962 in Kraft und wurde letztmalig 2017 aktualisiert.
Wichtig für die Grundflächenzahl (GRZ) eines Grundstücks ist die Art der baulichen Nutzung, welche im ersten Abschnitt der BauNVO nachzulesen ist. Nachfolgend verschiedene Grundflächen-Zahlen gemäß Bebauungsplan